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Kein Bonus bei Coop: Mitarbeiterin spricht von Strafe
Aus Espresso vom 08.07.2015. Bild: Keystone
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Arbeit Kein Bonus von Coop: Mitarbeiterin spricht von Strafe

Wer bei Coop gut arbeitet, wird belohnt: Coop-Mitarbeiter erhalten einen kleinen Bonus in Form eines Coop-Gutscheins. Eine Verkäuferin erhielt Jahr für Jahr etwa 400 Franken, für ihr letztes Jahr bei Coop allerdings nicht. Sie betrachtet das als Strafe.

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Hörer-Reaktionen: Gestrichenes Mitarbeitergeschenk bei Coop sorgt für Diskussionen
aus Espresso vom 15.07.2015. Bild: SRF
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«Ich bin traurig und auch etwas wütend, weil ich den Entscheid von Coop nicht verstehen kann», sagt die langjährige Mitarbeiterin Marion Freiburghaus aus Thun. Auch im vergangenen Jahr legte sich ins Zeug, erhielt jedoch keinen Gutschein mehr.

Die 400 Franken waren für die alleinerziehende Mutter stets ein willkommenes Geschenk. «Das ist für uns viel Geld. Damit leisteten wir uns Dinge, die wir uns sonst nicht kaufen können.» Knapp zwölf Jahre arbeitete Marion Freiburghaus bei Coop. Zuerst an der Kasse, später in der Metzgerei.

Kein Gutschein bei Kündigung

Im April dieses Jahres trat sie eine neue Stelle in einer lokalen Metzgerei an. Deshalb erhielt sie von Coop keinen Bonus mehr für 2014. «Für mich ist dies eine Bestrafung, denn ich arbeitete ja das ganze letzte Jahr noch bei Coop.»

Coop-Gutscheine würden nicht jedes Jahr vergeben, betont Mediensprecher Ramon Gander. Es handle sich dabei jeweils um einmalige Geschenke. Die Gutscheine würden sich auch nicht bloss aufs vergangene Jahr beziehen, sagt Ramon Gander.

Man wolle die Mitarbeiter damit auch für das laufende Jahr motivieren. «Deshalb erhalten nur die Mitarbeiter einen Gutschein, welche auch in Zukunft für Coop arbeiten», will heissen: nicht gekündigt haben. Man habe dabei einen Stichtag festgelegt, und dies sei im März.

«Wenn ein Arbeitgeber mindestens drei Jahre lang den Mitarbeitenden eine Gratifikation bezahlt oder ein Jahresendgeschenk gibt, wird dieser «Zustupf» künftig zum Lohnbestandteil», erklärt «Espresso»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner. «Allerdings nur, wenn der Arbeitgeber keinen Vorbehalt oder keine Bedingung an eine solche Sondervergütung knüpft.» Genau das war aber bei Marion Freiburghaus offenbar der Fall. Auf dem Gutschein war aufgedruckt, es handle sich um eine freiwillige Leistung, auf die künftig kein Anspruch bestehe.

Wer also bei Coop kündigen und dabei nicht auf seinen Bonus verzichten will, sollte nach Möglichkeit erst nach Ende März seine Kündigung einreichen.

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