Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Arbeit Mitsprache bei Massenentlassung: «Reine Alibiübung»

Bei Massenentlassungen haben Angestellte das Recht, Alternativen vorzuschlagen. «Meist ist das eine reine Alibiübung», kritisiert die Gewerkschaft Unia. Sie setzt nun den Hebel an: Zuerst bei einem neuen Gesamtarbeitsvertrag, später wenn nötig im Parlament.

Audio
Mitsprache bei Massenentlassung: «Reine Alibiübung»
aus Espresso vom 12.04.2013. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 54 Sekunden.

Der Elektronikhändler Saturn schliesst Filialen, Telekomanbieter Orange entlässt Mitarbeiter: Nur zwei Schlagzeilen der letzten Wochen. Bei Massenentlassungen haben die Angestellten ein Mitspracherecht. Theoretisch.

«Das heutige Gesetz ist absolut untauglich», wettert der Unia-Gewerkschafter und SP-Nationalrat Corrado Pardini. Bei den meisten Massenentlassungen würden die Arbeitnehmer zu wenig Zeit und zu wenige Informationen erhalten, um Gegenvorschläge zu machen. Vorschläge, wie die Kündigungen vermieden, reduziert oder abgefedert werden können. «Oft ist die Massenentlassung schon vor der Konsultation der Angestellten beschlossene Sache, die Firmenleitung prüft die Vorschläge gar nicht richtig», so Pardini.

Gewerkschaft setzt auf Industrie-GAV

Was ist eine Massenentlassung?

Box aufklappen Box zuklappen

Was als Massenentlassung gilt, hängt von der Grösse des Unternehmens ab.

  • 20 bis 99 Angestellte: mindestens 10 Entlassungen
  • 100 bis 299 Angestellte: mindestens 10 Prozent werden entlassen
  • ab 300 Angestellten: mindestens 30 Entlassungen

Corrado Pardini fordert deshalb «griffigere Gesetze». Als Nationalrat könnte er sich direkt im Parlament dafür einsetzen, zuerst aber sucht er einen anderen Weg: Die aktuellen Verhandlungen über einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Maschinenindustrie. Hier will die Unia erreichen, dass die Dauer der Mitarbeiter-Konsultation bei Massenentlassungen «mindestens verdoppelt wird», von 14 auf mindestens 28 Tage.

 

 Längere Konsultations-Fristen in der Maschinenindustrie hätten laut Pardini auch Signalwirkung für andere Branchen und auch für die Justiz. Wie die Chancen der Fristverlängerung, stehen bleibt offen. Der Industrieverband Swissmem nimmt keine Stellung, so lange die GAV-Verhandlungen noch laufen.

 

Arbeitgeber: «Keine Alibiübung»

 Es sei schwierig, Argumente gegen eine Massenentlassung zu finden, sagt der Direktor des Arbeitgeberverbandes, Thomas Daum. Begründung: «Wenn die Unternehmensleitung mit ihren Spezialisten schon Wochen und Monate nach Lösungen gesucht hat, ist die Wahrscheinlichkeit klein, dass sie etwas übersehen hat.» Trotzdem sei es falsch, die Konsultation als Alibiübung zu bezeichnen.

 

 Die Vorschläge der Angestellten könnten durchaus etwas bringen, sagt der Direktor des Arbeitgeberverbandes. Dann nämlich, wenn es darum gehe, wie der unternehmerische Entscheid im Detail umgesetzt werden soll. Thomas Daum: «Es gibt zig Fälle, in denen das sehr gut geklappt hat.»

Meistgelesene Artikel