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Familie und Freizeit Das sind Ihre Rechte im Strafverfahren

Jemand erstattet eine Anzeige und schon ist man im Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft. Lesen Sie hier, wie ein Strafverfahren abläuft und welches Ihre wichtigsten Rechte sind.

Geht bei der Polizei eine Anzeige ein, nimmt sie ihre Ermittlungen auf und eröffnet ein sogenanntes Vorverfahren. Im Rahmen dieses Verfahren soll geprüft werden, ob eine strafbare Handlung begangen worden ist.

So läuft ein Strafverfahren ab

Die Ergebnisse des Vorverfahrens werden der Staatsanwaltschaft zugestellt. Kommt die Staatsanwaltschaft zum Schluss, dass ein hinreichender Verdacht besteht, eröffnet sie ein Untersuchungsverfahren.

Während des ganzen Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Einvernahmen müssen fair ablaufen, ohne Anwendung von physischem oder psychischem Druck. Nicht zulässig sind deshalb auch unklare oder suggestive Fragen. Grundsätzlich sollten Polizei und Staatsanwaltschaft belastenden und entlastenden Tatsachen gleichermassen nachgehen.

Ziehen Sie möglichst rasch einen Anwalt bei

Während der Strafuntersuchung haben Beschuldigte verschiedene Rechte:

  • Das Recht darauf zu wissen, was einem vorgeworfen wird.
  • Das Recht, zur Einvernahme einen Anwalt beizuziehen.
  • Das Recht, die Aussage zu verweigern
  • Das Recht, frühere Aussagen zu widerrufen
  • Das Recht, Akten einzusehen
  • Das Recht, die Unterschrift auf Einvernahme-Protokollen zu verweigern.

Nimmt ein Beschuldigter eines oder mehrere dieser Rechte in Anspruch, darf das im Verfahren nicht gegen ihn verwendet werden.

Strafbefehl oder Urteil: Das ist der Unterschied

Kommt die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Untersuchungen zum Schluss, dass kein hinreichender Verdacht besteht, wird das Verfahren eingestellt. Hat sich der Verdacht jedoch bestätigt, wird nach dem Untersuchungsverfahren ein Strafbefehl oder ein Urteil ergehen:

  • Bei weniger schweren Delikten (die angedrohte Strafe ist nicht höher als sechs Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe in vergleichbarer Höhe) wird ein Strafbefehl erlassen.

    Wichtig: Ist man mit einem Strafbefehl nicht einverstanden, kann man innerhalb von zehn Tagen Einsprache erheben. Dann kommt es zu weiteren Untersuchungen.

  • Bei bei schwereren Delikten erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage. Der Fall kommt vor Gericht und endet mit einem Freispruch oder einem Urteil. Auch gegen ein Urteil kann man sich mit einer Beschwerde wehren.

Adressen von Piktett-Anwälten gibt es beim Gericht

Die Gerichte führen Listen mit so genannten Pikettanwälten. Wer keinen auf Strafrecht spezialisierten Anwalt kennt, kann einen Pikettanwalt kontaktieren. In einem Strafverfahren macht es Sinn, einen Anwalt beizuziehen. Am besten schon vor der ersten Einvernahme.

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