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Hunderte geprellte Kunden: Mildes Urteil im Fall Biber Travel
Aus Espresso vom 26.02.2016. Bild: Hanspeter Bärtschi
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Familie und Freizeit Hunderte geprellte Kunden: Mildes Urteil im Fall Biber Travel

Das Reisebüro Biber Travel brachte 2012 hunderte Kunden um ihre Ferien und ihr Geld. Nun hat die Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung abgeschlossen. Das Urteil: Bedingte Geldstrafen wegen Unterlassung der Buchführung. Das Verfahren wegen Betrug und Misswirtschaft wurde eingestellt.

Das SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» hatte 2012 über den Fall berichtet. Verärgerte Kunden meldeten sich auf der Redaktion, die ihre Herbstferien gebucht und bezahlt hatten – diese aber nie antreten konnten.

Der Hauptverantwortliche hatte schon früher mit dubiosen Angeboten zu Reden gegeben. Nun gab er im «Espresso» kleinlaut zu, er könne für die Kunden nichts mehr machen. Er gehe jedoch davon aus, dass die Kunden ihr Geld wieder zurück erhalten würden.

Ein Teil der Kunden ist in der Zwischenzeit tatsächlich entschädigt worden – von der Versicherung, die die Kundengeldabsicherung gewährleistete. Diese stimmte jedoch einer Zusammenarbeit mit Biber Travel nur zu, weil der Hauptverantwortliche einen Strohmann als Geschäftsführer vorgeschoben hatte. Bei einem Schaden von insgesamt einer halben Million Franken zahlte die Versicherung TPA 360‘000 Franken aus.

Versicherung überlegt sich zivilrechtliche Schritte

Weshalb keine Strafe wegen Betrugs gegen die zwei Verantwortlichen? Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Solothurn verweist darauf, dass im strafrechtlichen Sinn der Tatbestand schlicht nicht erfüllt sei. Es stehe jedoch betroffenen Kunden und der Versicherung TPA frei, auf zivilrechtlichem Weg gegen die Verantwortlichen vorzugehen.

Die Versicherung TPA zeigte sich auf Anfrage erstaunt über das Urteil. Man werde voraussichtlich Anfang März entscheiden, wie es weitergeht. Aber auch die beiden Verurteilten können die Strafbefehle gegen sie noch weiterziehen. Diese sind noch nicht rechtskräftig.

«Espresso»-Beitrag von 2012

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    «Dann müssen Sie halt noch einmal Ferien buchen»
    aus Espresso vom 04.10.2012.
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    «Dann müssen Sie halt noch einmal Ferien buchen»

    Reiseveranstalter Biber Travel in Biberist (SO) hat während der letzten Wochen zahlreiche Schweizerinnen und Schweizer um die wohlverdienten Ferien gebracht. Zwar zahlten die Kunden brav ein, die Reise fand jedoch nie statt. «Schauen Sie bei der Buchung Ihrer Reise unbedingt, dass der Veranstalter eine Kundengeldabsicherung hat», so Reise-Ombudsman Beat Dannenberger. «Kann ein Reisebüro eine solche Absicherung nicht vorweisen, dann raten wir, die Hände von einer Buchung zu lassen.» Im Büro Dannenbergers häufen sich momentan Anfragen zum Fall «Biber Travel», auf der Homepage wurde hierfür extra ein Formular aufgeschaltet.

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