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Schweiz schiebt der Überzüchtung von Tieren den Riegel
Aus Espresso vom 09.12.2014. Bild: Colourbox
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Familie und Freizeit Schweiz schiebt der Überzüchtung von Tieren den Riegel

Haus- und Nutztiere, die wegen Überzüchtung an körperlichen Gebrechen leiden, soll es künftig nicht mehr geben. Das zuständige Bundesamt auferlegt Züchtern ab kommendem Jahr strengere Vorgaben.

Haustiere so züchten, dass sie dem Halter möglichst gefallen, das wird schon lange gemacht – bei Perserkatzen, Zwerghunden, Goldfischen und auch bei Tanzmäusen. Aber auch bei Nutztieren kennt man das Problem der Überzüchtung. Diese tierquälerische Praxis will das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV nun stoppen. Und zwar mit einer Verordnung, die Anfang 2015 in Kraft tritt.

Tiere bisher zu wenig gut geschützt

Die Züchter werden neu verpflichtet, vorher detailliert abzuklären, ob die Zuchttiere erbliche Belastungen mitbringen. Im Gegensatz zu Fehlern bei der Haltung, könnten Zuchtschäden später nicht mehr korrigiert werden, schreibt das BLV. Zudem wird es eine Liste geben, mit Tieren, mit denen künftig nicht mehr gezüchtet werden darf. «Die bisherigen Regelungen waren zu wenig konkret», begründet Regula Kennel vom BLV die Gesetzesverschärfung gegenüber «Espresso», dem Konsumentenmagazin auf SRF 1.

Neue Informationspflichten für Züchter

Neu sind insbesondere strenge Informations- und Dokumentationspflichten. Bei der Zucht von Tieren, die eine leichte erbliche Belastung haben, müssen die Züchter die neuen Tierhalter schriftlich über die notwendige Pflege, Haltung und Fütterung der Nachkommen informieren.

«Ganz tierisch»

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Von der Anschaffung eines Haustiers, über Tiermedika- mente bis zum Tod des Tieres. In dieser Serie berichtete «Kassensturz/Espresso» über alle wichtigen Themen rund um Haustiere. Weiter

«Extremzuchten» künftig verboten

Tiere, die sich von ihrer Rasse mit extremen Abweichungen unterscheiden, und die ohne menschliche Hilfe nicht überleben, dürfen nicht gezüchtet werden. Bald verboten ist beispielsweise die Zucht sogenannter Zwerghunde, wie zum Beispiel Chihuahuas, die ausgewachsen weniger schwer als 1500 Gramm sind. «Solche Tiere können sich nicht richtig entwickeln und leiden dann ein Leben lang unter ihrer Überzüchtung», sagt Regula Kennel vom BLV.

Als Extremzuchten gelten künftig Tanzmäuse, Känguru-Katzen, Reptilien mit Enigma-Syndrom, diverse Goldfischarten, Zwerghunde, die weniger als 1,5 Kilo wiegen und Rinder der Rasse Blauweisse Belgier in Reinzucht.

Tierschützer bemängeln behördliche Kontrolle

Die Stiftung Tier im Recht begrüsst die Verschärfung grundsätzlich, wie Nora Flückiger gegenüber «Espresso» erklärt. Die Stiftung kritisiert allerdings, dass die Züchter auch weiterhin nicht von einer offiziellen Behörde kontrolliert würden. «Der Züchter kann auch zu seinem Tierarzt gehen, und der ist natürlich nicht unabhängig.»

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