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Familie und Freizeit Zur Partnersuche gezwungen

Liebe auf den ersten Klick – das versprechen viele Partnervermittler. «Espresso»-Hörer Beat Studer aus Mettmenstetten hat es ausprobiert und sehr schnell gemerkt, dass ihm diese Art der Partnersuche nicht entspricht. Ein Ausstieg aus dem Vertrag wurde ihm jedoch verweigert – zu unrecht!

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Zur Partnersuche kann niemand gezwungen werden
aus Espresso vom 18.02.2013. Bild: key
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In «Kassensturz» hat Beat Studer gesehen, dass es rechtlich möglich ist, diese Art der  Partnersuche abzubrechen. Er hatte Anfang Februar eine 12-monatigen Vertrag mit dem Partnervermittler Parship.ch abgeschlossen und wollte sich daraus lösen.

Studer wollte seine Mitgliedschaft per Mail künden. Die Antwort von Parship.ch: «Das schweizerische Recht lässt keinen Widerruf zu, eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.»

Auf Kündigung beharren

Die «Espresso/Kassensturz»-Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner ist ganz anderer Meinung: «Wer nicht zufrieden ist mit einer Partnervermittlung, kann  den Vertrag jederzeit künden.»

Am besten, schreibe mandem Partnervermittler einen eingeschriebenen Brief mit der Kündigung und verweise auf die Rechtslage.

Gerichtsurteil fehlt noch

Das hat auch Beat Studer gemacht. Ohne Erfolg. Parship.ch weigert sich, den Vertrag zu künden und behauptet, die Rechtslage sei umstritten

Das Problem ist, dass in der Schweiz noch niemand vor Gericht gegangen ist, weil er den Vertrag mit einer Partnervermittlung nicht künden konnte. Laut Gabriela Baumgartner hätte man aber durchaus gute Chancen, den Fall zu gewinnen.

Die Abzocke mit Partnersuchenden

«Kassensturz» zeigt Firmen in Amors Gewand, die einzig auf das Portemonnaie ihrer Kundinnen und Kunden abzielen.

Video
05.02.13: Abzocke Partnervermittlung: Wenn Amor nur aufs Geld schielt
Aus Kassensturz vom 05.02.2013.
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