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Banken wollen keine Transparenz
Aus Kassensturz vom 06.09.2011.
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Geld Banken wollen keine Transparenz

Fehlende Hinweise auf Risiken, falsche Versprechungen, Klumpenrisiken. Deswegen haben Anleger in den letzten Jahren viel Geld verloren. Doch vor Gericht können sie nichts beweisen. Es fehlen schriftliche Belege. Helfen würde eine Protokollierungspflicht.

Anna und Arcangelo Luongo machen sich Sorgen. Erst vor zwei Jahren haben sie in Bern eine Wohnung gekauft. Jetzt wissen sie nicht, ob sie sie wieder verkaufen müssen. Wegen einer fehlerhaften Anlage-Beratung der UBS hat Arcangelo Luongo einen grossen Teil seines Pensionskassenkapitals verloren. Den Verlust - 110 000 Franken - fordert er zurück: «Die UBS hat mein Geld, für das ich 40 Jahre lang gearbeitet habe, genommen und es investiert. Dieses Geld möchte ich zurück.»

Grosser Verlust durch falsche Beratung

«Kassensturz» hat bereits in der Sendung vom 04. Mai 2010 über diesen Fall berichtet. Arcangelo Luongo fährt in Bern Taxi. Als er 60 Jahre alt wurde, konnte er sein Pensionskassenguthaben beziehen. Das Ehepaar Luongo wollte damit seine Eigentumswohnung finanzieren. Aber ein  UBS-Berater behauptete, das Kapital reiche nicht aus. Er schlug vor, das Geld anzulegen. Arcangelo und Anna Luongo wollten das Kapital nur sicher anlegen. Sie vertrauten dem Berater, eine schriftliche Bestätigung erhielten sie nie.

Doch der UBS-Berater investierte das ganze Pensionskassenkapital - 272 000 Franken - in einen einzigen UBS-Absolute Return Fonds. Dieser Fonds, obwohl vom Berater als besonders sichere Anlage verkauft, stürzte in der Finanzkrise ab. Das Ehepaar Luongo verlor 40 Prozent ihres Kapitals. Die UBS bestritt, Fehler gemacht zu haben und dass zum Zeitpunkt der Investitionen der Kauf der Eigentumswohnung überhaupt ein Thema gewesen sei. Die Luongos stecken in einem Dilemma: Sie wurden fehlerhaft beraten, aber es fehlen ihnen die schriftlichen Beweise.

Kunde fühlt sich betrogen

Auch Stefano Spaccapietra wurde ein Opfer von falschen Versprechungen. Ende 2006 wollten der Informatikprofessor und seine Frau ihre Ersparnisse anlegen. Ein UBS-Berater schlug ihnen UBS-Absolute Return Fonds vor. Er behauptete, diese Fonds seien eine sichere Anlage und sie hätten ein minimales Verlustrisiko. Auch hier: Ein schriftliches Protokoll dieser Besprechung gibt es nicht. Das einzige was Stefano Spaccapietra hat, sind seine eigenen Notizen.

In der Finanzkrise verloren er und seine Frau 120 000 Franken. Für Stefano Spaccapietra ist klar, dass er und seine Frau über den Tisch gezogen wurden: «Der Verkauf der Absolute Return Fonds war eine Art Betrug. Aber gut gemacht, weil es keine schriftlichen Belege gibt, mit denen wir vor Gericht gehen könnten.»

Stefano Spaccapietra weiss, wenn er sein Geld zurück haben will, muss er wohl vor Gericht gehen. Denn die UBS weist jede Schuld von sich und schreibt, er könne seinen Fall ruhig vor die Richter bringen.

Adear: UBS-Anlageopfer schliessen sich zusammen und wollen klagen

Die UBS verkaufte ihre Absolute-Return-Fonds als sicheres Finanzinstrument ohne grosses Verlustrisiko. Doch in der Finanzkrise 2008 versagten diese Papiere. Viele Kunden erlitten grosse Verluste. Nun haben sich rund 40 Anleger, die mit UBS-Absolute-Return-Fonds viel Geld verloren, zusammengeschlossen.

Die Vereinigung mit Namen Adear will die UBS-Fälle vor den Richter bringen. Die Mitglieder fühlen sich mit falschen Versprechungen über den Tisch gezogen und fordern die Verluste zurück. Stefano Spaccapietra, ein Sprecher der Gruppe, hat mit seiner Frau rund 120 000 Franken verloren. Er rechnet sich wenig Chancen aus allein als einzelner Anleger gegen die UBS zu prozessieren.

Deshalb hat sich Adear entschlossen in Luxemburg zu klagen, weil die UBS die Absolute Return Fonds da herausgegeben hat und weil Luxemburg Sammelklagen zulässt.

Tabelle mit Übersicht
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Kleinanleger haben vor Gericht kaum Chancen

Diese Haltung empört Sara Stalder, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz SKS. Sie fordert seit langem, dass Banken Beratungsgespräche mit Kunden protokollieren müssen. Die Konsumentenschützerin weiss, wenn es zu einem Gerichtsfall kommt, sind Kleinanleger verloren: «Man muss ganz klar sehen, dass man als Kleinanleger vor Gericht keine Chance hat. Denn man muss gegen eine grosse Bank beweisen, dass sie falsch beraten hat. Das ist beinahe unmöglich. Mit einem Protokoll hätte man etwas in der Hand.»

Die Banken sträuben sich

Jetzt hat Sara Stalder den Banken auf den Zahn gefühlt und eine Umfrage lanciert. Sie wollte wissen, ob die Banken eine gesetzliche Protokollierungspflicht unterstützen. Von 16 grossen Schweizer Banken wollte sich die Hälfte zum Thema Anlegerschutz und Protokollierungspflicht schon gar nicht äussern. Acht Banken haben die Fragen beantwortet, die meisten aber ziemlich vage. Deshalb hat «Kassensturz» nachgefragt: «Sind Sie für die Einführung einer gesetzlichen Protokollierungspflicht? Ja oder nein?»

Gemäss eigenen Angaben machen folgende Banken diese Massnahme auf freiwilliger Basis:

  • Die UBS gibt Anlegern auf Anfrage Einsicht in das Kundendossier.
  • Die CS hat den Beratungsprozess angepasst und fragt neu nach den Kenntnissen der Anleger.
  • Die St. Galler Kantonalbank dokumentiert bereits heute Kundenkontakte und Gespräche und gibt eine Kopie ab
  • Valiant hält Gesprächsinhalt und Empfehlungen fest.
  • Die Alternative Bank protokolliert bereits jetzt den Beratungsprozess und jedes Gespräch.
  • Die Postfinance hält schon heute Risikoprofil und Anlagevorschlag schriftlich fest und legt sie dem Kunden vor.
  • Die Zürcher Kantonalbank dokumentiert in der Anlageberatung bereits heute Gespräche. Der Kunde muss das Anlageversprechen unterschreiben.

Die Umfrageergebnisse sind ernüchternd: Nur gerade zwei Banken sprechen sich für die Protokollierungspflicht aus. Das ist eine Enttäuschung für Sara Stalder. Sie sagt, die Finanzkrise habe doch gezeigt, dass Handlungsbedarf da sei.

In Deutschland existiert bereits eine Protokollpflicht

Anders in Deutschland: Seit Januar 2010 ist ein Beratungsprotokoll bei Banken gesetzlich vorgeschrieben. Für Markus Feck, Experte beim deutschen Verbraucherschutz für Finanzthemen, ist dies ein wichtiger Fortschritt: «Mit dem Protokoll kann der Anleger vor Gericht das Beratungsgespräch nachzeichnen. Und bestenfalls kann er den Richter überzeugen, dass das mehr ist als nur ein Indiz.»

Tabelle mit Übersicht
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Deutsche Anleger haben also die Möglichkeit, ein Protokoll als schriftlichen Beweis zu verwenden. Ohne diesen wird Arcangelo Luongo die Richter nur schwer überzeugen können. Einen Rechtsstreit kann er sich nicht leisten, der Verlust von 110 000 Franken hat ihn hart getroffen. Wenn es keine Lösung gibt, kann er es sich nicht leisten, im Januar in Pension zu gehen. Er wird weiterhin auf Berns Strassen Taxi fahren müssen.

Finma: Das will die Aufsichtsbehörde

Im letzten November hat die Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma eine Reihe von Massnahmen vorgeschlagen, um den Anlegerschutz zu verbessern.

Eine Protokollierungspflicht sieht die Finma aber nicht vor, sie bevorzugt eine Dokumentationspflicht. Nur die wesentlichen Punkte eines Beratungsgesprächs sollen festgehalten werden. Dabei soll die Risikofähigkeit des Kunden abgeklärt werden. Zudem soll dokumentiert werden, durch welche Kriterien der Anlageentscheid zustande gekommen ist.

Ziel ist auch, dass das Gericht im Falle von zivilrechtlichen Klagen nachvollziehen kann, was besprochen und wie das Produkt verkauft wurde. Bei der umfassenderen Protokollierungspflicht befürchtet die Finma, dass es zu einer Verwässerung führen könnte. Das sei nicht im Sinne des Kunden.

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