Zum Inhalt springen

Header

Streit nach Scheidung: Was dem Expartner zusteht
Aus Kassensturz vom 30.11.2010.
Inhalt

Geld Bauernpaar streitet um den Hof

Nach dreissig Jahren zerbricht die Ehe von Bauer Hans K. Mit der Scheidung droht er alles zu verlieren. Vor Gericht kämpft er um seinen Anteil am Familienhof und fordert Geld von seiner Ex-Frau. Wer bekommt Recht? Die Kassensturz-Zuschauer geben ihr eigenes Urteil ab.

Für Hans K. geht es um viel Geld. Er streitet um über eine halbe Million Franken – sein rechtmässiger Anteil am Familienhof, glaubt er. Der Hof stammt aus der Familie seiner Ex-Frau. Dennoch will er einen Anteil: «Ich habe geschuftet und ging dazu noch arbeiten, damit es immer gereicht hat.» 525 000 Franken habe er so mit Nebenjobs verdient. «Da dünkt mich schon, dass ich etwas zugut habe», sagt Hans K.

Kein Geld mehr übrig

Tiere und Maschinen musste Hans K. nach der Trennung verkaufen. Der Betrieb war überschuldet. Nur der Hof selbst blieb übrig. Dieser ist aber 1,3 Millionen Franken Wert. «Ob seine Ex-Frau den Hof teilen muss, hängt davon ab, zu welchem Vermögensteil der Hof zählt», erklärt «Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo. Gehört er zum Eigengut oder zur Errungenschaft (siehe Kasten)? Die Frau kaufte den Hof während der Ehe von ihrem Vater.

Grundsätzlich gilt: Was die Partner während der Ehe kaufen, müssen sie bei der Scheidung teilen. Denn es gehört zur Errungenschaft. Der Anwalt der Ex-Frau, Johann Schneider, verweist hingegen auf die Details im Vertrag. Der Hof hatte beim Verkauf rund einen Ertragswert von 154 000 Franken. Die Kaufsumme betrug aber nur 130 000 Franken.

Geld ist jedoch nie geflossen, die Frau bekam von ihrem Vater dafür ein Darlehen und übernahm die Schulden auf dem Hof. «Im Kaufvertrag ist eine grosse Schenkungskomponente», sagt Anwalt Johann Schneider. Deshalb gehöre der Hof ins Eigengut der Frau. Das muss sie nicht teilen.

Geschenkt oder gekauft?

Jahrzehntelang hat Hans K. seine eigenen Kühe gezüchtet. Nach der Trennung musste er den Hof verlassen. Heute ist er angestellt auf einem Hof in Grindelwald. Verbittert ist er deswegen nicht: «Die Jahre, die wir zusammen auf dem Hof verbracht haben waren sehr schön. In dieser Zeit haben wir 5 Kinder bekommen.» Nach dreissig Jahren auf dem Familienbetrieb kämpft er aber um sein Recht bis vor Obergericht.

«Der Richter muss entscheiden, ob der Schenkungsanteil beim Kauf so minim ist, dass er keine Rolle spielt», sagt Doris Slongo. Wenn er anders entscheidet, geht Hans K. leer aus. Wer hat Recht? Diese Frage haben auch die Kassensturz-Zuschauer beantwortet.

Errungenschaft

Dieser Vermögensteil wird bei der Scheidung unter den Ehepartnern halbiert. Dazu gehört unter anderem:

  • Der gesamte Lohn und auch der Verdienst eines selbständig Erwerbenden. Sowie alles, was die Ehepartner während der Ehe damit erwerben.
  • Bezüge von Sozialversicherungen wie AHV, IV, Pensionskasse.
  • Der sogenannte Ertrag des Eigenguts – also beispielsweise die Zinsen und Dividenden, die Aktien abwerfen. Aber: Der eigentliche Wertzuwachs bleibt Eigengut, also der Wertgewinn durch steigende Aktienkurse oder höhere Immobilienpreise bei einem Haus.
  • Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit – zum Beispiel der Schadenersatz einer Haftpflichtversicherung nach einem Unfall.

Eigengut

Dieser Vermögensteil wird bei der Scheidung nicht geteilt. Zum Eigengut gehören:

  • Alles, was ein Partner in die Ehe eingebracht hat, was ihm schon vor der Heirat gehörte.
  • Alles, was ein Partner während der Ehe erbt oder geschenkt bekommt.
  • Sogenannte Ersatzanschaffungen aus Eigengut: Eine neue Anschaffung bleibt Eigengut wenn sie mit dem Verkauf von Eigengut finanziert wurde.

Meistgelesene Artikel