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Geld Datendebakel: Bank Coop lässt jetzt verärgerte Kunden ziehen

Doppelter Ärger für Bank Coop Kunden: Trotz des Datendebakels von Anfang Jahr besteht das Finanzinstitut anfänglich darauf, dass betroffene Sparkonto-Besitzer die Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten. Nach weiteren Nachfragen von «Espresso» lenkt Bank Coop doch noch ein.

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Bank Coop wollte Kunden zum Verharren zwingen
aus Espresso vom 03.02.2014. Bild: keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 16 Sekunden.

«Bei mir ist das Vertrauen definitiv weg.» So das Fazit von «Espresso»-Hörer Hanspeter Inniger in Sachen Datendebakel bei der Bank Coop. Nachdem er erfahren hat, dass die Bank Coop auch seinen Jahreskontoauszug an eine fremde Person geschickt hat, wollte er nur eines: das Konto kündigen.

Die Antwort der Bank Coop löste bei ihm nur Kopfschütteln aus. Das Versehen beim Jahresversand würde nicht als wichtiger Grund qualifiziert, der eine sofortige Kündigung rechtfertige, heisst es.

Doppelter Vertrauensverlust

«Das Vertrauen ist doppelt weg, jetzt wo sich die Bank überhaupt nicht kulant zeigt», so Inniger. Wenn Inniger sein Erspartes sofort abheben und so die Kündigungsfrist nicht einhalten würde, verrechnet ihm die Bank ein Prozent auf den Vermögensbetrag. «Obwohl die Bank den Fehler begangen hat, lässt sie mich nicht ohne Strafzahlung aus dem Vertrag aussteigen. Das begreife ich nicht», resümiert der «Espresso»-Hörer ernüchtert.

Und mit dieser Meinung ist er bei weitem nicht alleine. Dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1, liegen mehrere Beschwerdebriefe vor, in welchem sich die Bank Coop Kunden über das Verhalten des Geldinstituts beklagen.

«Ist sich die Bank Coop eigentlich wirklich bewusst, was sie da angerichtet hat?», fragt «Espresso»-Hörerin Beatrice Eichenberger bei der Bank direkt nach. Und auch «Espresso»-Hörer Carol Gregor Lüthi ist frustriert: «Ich bin bei der Bank Coop, weil sie mit ‚fair banking‘ wirbt. Davon spüre ich nun aber gar nichts.»

Bank Coop bleibt vorerst stur

«Espresso» will von den Verantwortlichen der Bank wissen, ob sie an Ihren Geschäftsbedingungen festhalten und die vertraglich ausgemachte sechsmonatige Kündigungsfrist wirklich festhält. Trotz des Fehlers, den die Bank gemacht hat.

In einer ersten schriftlichen Stellungnahme schreibt die Bank: «Unsere Rechtsexperten sind der Ansicht, dass das bedauerliche Versehen beim Jahresendversand nicht als wichtiger Grund zu qualifizieren ist, der eine sofortige Vertragsauflösung rechtfertigt. Zudem ist es im vorliegenden Fall für unsere Kunden zumutbar, die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten…»

Also doch: Vorzeitige Kündigung möglich

«Espresso» trägt die Anliegen ihrer Kunden Bank Coop und derer Medienchefin Nathalie Waltmann vor. Nach einem längeren Telefongespräch, mehreren Mails und nachdem einige Zeit vergangen ist, lenkt das Geschäftsleitungsmitglied ein: Verärgerte Kunden können nun ihr Geld ohne Kündigungsfrist abziehen.

«Wir haben die Frage eines vorzeitigen Rückzuges von Spargeldern für die vom Fehlversand betroffenen Kunden intern geprüft. Wenn ein Kunde aufgrund seines Vertrauensverlustes in die Bank Coop sein Sparkonto kündigen möchte, so verzichtet die Bank Coop auf die vertragliche Kündigungsfrist», schreibt Waltmann.

Hanspeter Inniger ist erleichtert, dass er nun sein Geld auf eine Bank transferieren kann, in die er Vertrauen hat. «Einerseits bin ich froh, komme ich nun zudem, was ich wollte», sagt Inniger. «Es zeigt mir aber, dass es sich in einem solchen Fall lohnt, an die Öffentlichkeit zu gehen.»

Rechtsprofessor: Sofortige Kündigung zwingend

Für den Rechtsprofessor Hubert Stöckli von der Universität Fribourg ist sowieso klar: «Wenn eine Bank sensible Daten, wie Kontoinformationen eines Kunden, jemandem fremden zugänglich macht, ist dies ein wichtiger Grund, die Geschäftsbeziehung aufzukündigen.»

Ob dieser Fehler ein Versehen war oder nicht, sei nicht relevant. «In einem solchen Fall hat der Bankkunde das Recht, die Beziehung mit der Bank sofort aufzulösen», so Stöckli. Hält die Bank an ihrer Auslegung fest, müsste die sofortige Kündigung vor Gericht erstritten werden.

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