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Geld Fall Spreitenbach: Bezirksgericht entscheidet für «Kassensturz»

Wende im Fall Spreitenbach: Das Bezirksgericht Baden hebt das vom Spreitenbacher Gemeindepräsidenten Valentin Schmid verlangte Ausstrahlungs-Verbot auf. «Kassensturz» darf das umstrittene Interview ab sofort wieder ausstrahlen.

«Kassensturz» berichtete über das Schicksal von Hans M. Der Mann wurde von der Gemeinde Spreitenbach dazu gezwungen, sein Pensionskassen-Guthaben vorzeitig aufzulösen, um damit bezogene Sozialhilfe und Steuerschulden zurück zu zahlen.

In einem Interview im «Kassensturz» behauptete Gemeindepräsident Valentin Schmid, Hans M. habe das freiwillig getan.

Gericht lässt Ausstrahlung wieder zu

«Kassensturz» kann aber belegen, dass dies nicht stimmt. Im Vorfeld eines weiteren Beitrages liess Valentin Schmid dem «Kassensturz» per superprovisorischer Verfügung verbieten, das Interview ein weiteres Mal auszustrahlen. Mehr noch: Das Interview musste sogar aus dem Netz verschwinden.

Gegen dieses Ausstrahlungs-Verbot hat sich «Kassensturz» erfolgreich gewehrt. Das Bezirksgericht Baden hat nun die zuvor angeordnete Massnahme aufgehoben.

Grund: Valentin Schmid habe seinerzeit in ein Interview eingewilligt. Diese Einwilligung beinhalte auch das Einverständnis zu späteren Ausstrahlungen. Die Gemeinde Spreitenbach hat nun zehn Tage Zeit, das Urteil beim Obergericht anzufechten.

Video
Fall Spreitenbach: Hans M. hat nicht freiwillig bezahlt
Aus Kassensturz vom 21.04.2015.
abspielen. Laufzeit 8 Minuten 25 Sekunden.

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