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Konsumkredite: «Mit winzigen Schritten in die richtige Richtung»
Aus Espresso vom 12.09.2014. Bild: SRF
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Geld Konsumkredite: «Mit winzigen Schritten in die richtige Richtung»

Werbung für Konsumkredite bleibt in der Schweiz erlaubt. Einzig aggressive Werbung soll nicht mehr möglich sein, findet das Parlament. Die Branche der Kreditinstitute soll sich selbst entsprechende Regeln auferlegen. Das sei problematisch, sagen Schuldenexperten.

«In 30 Minuten zum Kredit»: Solche Werbebotschaften sollen künftig nicht mehr möglich sein. Wie zuvor schon der Nationalrat hat sich auch der Ständerat für schärfere Regeln bei der Werbung für Konsumkredite ausgesprochen. Die kleine Kammer hat den Änderungen des Konsumkreditgesetzes mit 24 zu 11 Stimmen bei 5 Enthaltungen zugestimmt. Das Parlament setzt auf die Selbstregulierung der Branche. Diese soll festlegen, was punkto Werbung noch möglich ist und was nicht.

Umstrittene Selbstregulierung

Mario Roncoroni von der Berner Schuldenberatung findet, das Parlament gehe mit diesen Änderungen «mit winzigen Schritten in die richtige Richtung». Roncoroni steht insbesondere der Selbstregulierung der Branche kritisch gegenüber. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass die Branche zu sehr aggressiver Werbung fähig ist. «Daher hätte der Gesetzgeber sagen sollen, was geht und was nicht. Das wäre für die Verschuldungsprävention sicher effizienter gewesen.»

Allerdings ist in dieser Sache noch nicht das letzte Wort gesprochen: Der Ständerat will nämlich, dass der Bundesrat eingreifen kann, wenn er die selbstauferlegten Regeln der Branche für ungenügend hält. Hier hatte der Nationalrat noch anders entschieden. Eine Mehrheit ist nur dann für ein Eingreifen des Bundesrats, wenn sich die Branche nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf Regeln einigt.

Branche gibt sich einsichtig

Für unproblematisch hält man die Selbstregulierung freilich in der Branche selbst. Robert Simmen vom Verband Schweizerischer Kreditbanken und Finanzierungsinstitute (VSKF) begrüsst denn auch den Entscheid des Ständerats. Die Branche habe bereits entsprechende Grundsätze ausgearbeitet. «Diesen Entwurf werden wir nun beim zuständigen Bundesamt einreichen, sind aber offen für weitere Inputs.»

Verboten werden soll etwa Werbung, die den Eindruck erweckt, «dass Konsumkredite besonders rasch» zu bekommen sind. Botschaften wie «Gutschrift des Kreditbetrags innert vier Stunden» sollen unzulässig sein.

«Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass gewisse Werbearten vom Publikum nicht goutiert werden.» Schuldenberater Mario Roncoroni begrüsst das: «Mit dem Verbot dieser Art von Werbung schiebt man einem echten Problem den Riegel.»

Handlungsbedarf bei Kreditfähigkeitsprüfung

Neben dem Verbot von aggressiver Werbung soll in Zukunft auch die Kreditfähigkeitsprüfung strenger gehandhabt werden. Wie der Nationalrat drängt auch der Ständerat darauf, dass die Kreditinstitute generell Unterlagen einfordern, etwa einen Auszug aus dem Betreibungsregister oder einen Lohnnachweis. Heute müssen die Institute lediglich solche Unterlagen verlangen, wenn sie Zweifel an den Aussagen der Kreditantragssteller haben.

«Schon bisher haben die Institute sorgfältige Kreditfähigkeitsprüfungen gemacht», erwidert Robert Simmen vom Branchenverband VSKF. Es sei gang und gäbe, dass entsprechende Unterlagen eingefordert würden. Anders sieht das Schuldenberater Roncoroni: «Kreditinstitute beurteilen Antragsteller oft pauschal und nicht individuell.»

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