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Gesundheit Lohn bei Krankheit: Die Lücken im System

Wer krank wird und nicht arbeiten kann, bekommt den Lohn nur für kurze Zeit weiter bezahlt. Das wissen längst nicht alle. Eine Wissenslücke, die verheerende Folgend haben kann. Lesen Sie hier, wie Sie einer Deckungslücke vorbeugen können.

Wer bei der Arbeit verunfallt und eine Weile nicht arbeiten kann, hat Glück um Unglück: Um den Lohn braucht man sich in dieser Situation keine Sorgen zu machen. Die Unfallversicherung zahlt.

Pech hat, wer wegen einer Krankheit eine Weile nicht arbeiten kann. Ob und wie lange der Lohn noch aufs Konto kommt, hängt davon ab, ob der Arbeitgeber vorgesorgt hat. Das sind die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

Wie lange es Lohn bei Krankheit gibt

Wer infolge einer Krankheit arbeitsunfähig ist, hat laut Obligationenrecht Anspruch auf Lohnfortzahlung. Allerdings nur für eine sehr kurze Zeit: Im ersten Jahr während drei Wochen, danach je nach Dauer der Anstellung und Gerichtsskala wenige Wochen bis maximal 6 Monate.

Besonders heikel: Während den ersten drei Monaten einer Anstellung haben Angestellte überhaupt keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Anders bei Unfällen: Dort sind alle Angestellten obligatorisch versichert und erhalten 80 Prozent ihres Lohnes während maximal 720 Tagen.

Um die Folgen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit besser abzusichern, schliessen viele Unternehmen für ihre Angestellten so genannte kollektive Krankentaggeldversicherungen ab.

Antworten auf häufige Fragen

Wie lange zahlt eine Krankentaggeldversicherung?

Viele Betriebe schliessen für ihre Angestellten so genannte kollektive Krankentaggeldversicherungen ab. Im Krankheitsfall bekommt ein Angestellter in der Regel 80 Prozent seines Lohnes während 720 Tagen. Eine Krankentaggeldversicherung ist im Gegensatz zur Unfallversicherung keine obligatorische Versicherung. Es lohnt sich also bei der Stellensuche darauf zu achten, ob der Betrieb eine solche freiwillige Versicherung abgeschlossen hat. Die meisten Gesamtarbeitsverträge schreiben den Betrieben den Abschluss einer Krankentaggeld-Versicherung vor.

Wer zahlt die Versicherungsprämien? Arbeitgeber oder Arbeitnehmer?

Der Arbeitgeber zahlt die Prämie, darf sie jedoch zur Hälfte seinen Angestellten vom Lohn abziehen.

Woher weiss man als Angestellter, ob der Betrieb eine solche Versicherung hat?

Angestellte haben ein Recht zu erfahren, ob der Betrieb eine Krankentaggeldversicherung hat. Der Arbeitgeber sollte die Frage der Lohnfortzahlung bei Krankheit im Vertrag oder im Personalreglement erläutern. Angestellte haben zudem ein Recht, die eine Kopie der Versicherungspolice zu verlangen damit sie nachlesen können, wie sie geschützt sind.

Zahlt die Versicherung weiter, wenn ich kündige oder die Stelle verliere, während ich noch immer krank geschrieben bin?

Meistens. Hat der Arbeitgeber eine private, kollektive Krankentaggeldversicherung nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) abgeschlossen, so zahlen die meisten dieser Versicherungen gemäss ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen weiter – in der Regel maximal 720 Tage. Dies unter der Voraussetzung, dass der Angestellte am Ende des Arbeitsverhältnisses in eine Einzelversicherung übergetreten ist.

In der Regel ist ein Übertritt in die Einzelversicherung ohne Gesundheitsprüfung möglich. Ein Aufnahmeanspruch besteht nur, wenn es die Allgemeinen Versicherungsbedingungen vorsehen. Zudem sind die Prämien je nach Gesellschaft sehr hoch. Ist kein Übertritt erfolgt, wird die Versicherung die Taggelder am Ende des Arbeitsverhältnisses einstellen.

Es gibt jedoch noch vereinzelt Betriebe, die eine Krankenversicherungsversicherung basierend auf dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) abgeschlossen haben. Auch in diesem Fall muss der kranke Angestellte in eine Einzelversicherung übertreten, will er weitere Leistungen beziehen und er muss ab dem Übertritt die auch hier happigen Prämien für die Versicherung selber bezahlen. Einen Aufnahmeanspruch kennt das Gesetz bei den Krankentaggeldversicherungen nur für Angestellte, die sich nach der Kündigung als arbeitslos beim RAV melden.

Worauf muss ich bei einem Stellenwechsel achten?

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten vor dem Austritt aus der Firma über die Versicherungsdeckung zu informieren. Dabei spielt es keine Rolle, wer das Arbeitsverhältnis aufgelöst hat.Kommt ein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, kann er schadenersatzpflichtig werden.

Angestellte haben in der Regel das Recht, ohne Gesundheitsprüfung von der kollektiven Krankentaggeldversicherung in eine Einzelversicherung überzutreten. Arbeitslose haben sogar zwingend das Recht auf einen Übertritt.

Wer nicht sofort wieder eine neue Stelle antritt, sollte unbedingt in eine Einzelversicherung übertreten. Wer zum Beispiel einen unbezahlten Urlaub nimmt und in dieser Zeit erkrankt, kann nur so ab dem geplanten Urlaubsende Taggelder beziehen. Ansonsten fallen Betroffene bis zum Antritt einer neuen Stelle in eine Deckungslücke.

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