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Skandal-Arzt muss die Praxis schliessen
Aus Kassensturz vom 15.05.2012.
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Gesundheit Skandal-Arzt Malm verliert die Bewilligung

«Kassensturz» hat letzten Herbst die Machenschaften des Aargauer Allgemeinarztes aufgedeckt. Jetzt entzieht die Aargauer Gesundheits-Behörde Ingo Malm die Berufsausübungs-Bewilligung wegen fehlender Vertrauenswürdigkeit. Der Deutsche Arzt will nun Beschwerde einlegen.

Ingo Malm muss seine Praxis innert zwei Monaten schliessen. Das Gesundheitsdepartement entzieht dem Allgemeinarzt aus Rudolfstetten die Berufsausübungs-Bewilligung zur «fachlich selbstständigen ärztlichen Tätigkeit». Das bestätigt Balz Bruder, Mediensprecher der Aargauer Gesundheits-Behörden, auf Anfrage von «Kassensturz». Die Behörden kommen zum Schluss, dass dem Allgemeinarzt aus Rudolfstetten die notwendige Vertrauenswürdigkeit fehlt.

Entzug und Geldstrafe

«Dies aufgrund einer Gesamtbeurteilung», sagt Bruder. «Das Departement hat die verschiedenen Verfehlungen, die Verletzung von Berufspflichten sowie die hängigen Verfahren und Vorkommnisse beurteilt.» Zum Entzug der Berufsausübungsbewilligung kommt zudem eine Geldstrafe in unbekannter Höhe. 

Mehrfach vorbestraft in Deutschland

Der Allgemeinarzt aus Deutschland ist in seiner Heimat mehrfach vorbestraft, etwa wegen Steuerhinterziehung und Beleidigung. Malm steckt auch in der Schweiz in verschiedenen Verfahren. Hängig sind ein Wirtschaftlichkeitsverfahren des Krankenkassendachverbandes Santésuisse wegen überrissenen Rechnungen sowie ein Strafverfahren wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz: Malm versorgte einen drogensüchtigen Patienten innert kurzer Zeit mit 13'800 Ritalin-Tabletten. Das Medikament macht gesunde Menschen süchtig und hat eine aufputschende Wirkung.

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25.10.2011: Wie ein Notfallarzt abzockt
Aus Kassensturz vom 25.10.2011.
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Entzug kommt zu spät

Der Aargauer SVP-Grossrat Jean-Pierre Gallati begrüsst den Entscheid des Gesundheitsdepartements. Er forderte nach der «Kassensturz»-Berichterstattung mit einer Interpellation die behördliche Aufklärung des Falles.

Doch: «Der Beschluss kommt fünf Jahre zu spät. Aufgrund seiner Vorstrafen in Deutschland hätten die Aargauer Behörden Ingo Malm gar nie eine Bewilligung erteilen dürfen.» Bevor sich Malm im Aargau niederliess, verweigerte ihm der Kanton Bern  die Bewilligung aufgrund seiner Vorstrafen. 

Endlich übernehmen Behörden Verantwortung

Befriedigt zeigt sich auch Andreas Weisshaar vom Hausärzteverein Bremgarten. Die Hausärzte forderten von den Behörden schon lange den Entzug der Berufsausübungsbewilligung. Sie kritisierten die überrissene Rechnungsstellung ihres Kollegen. «Wir sind froh, dass die Behörden im Fall Malm endlich die Verantwortung übernommen haben», sagt Weisshaar.

Sperrung der Abrechnungsnummer

Der Krankenkassen-Dachverband «Santésuisse» sperrt ihm die Abrechnungsnummer, sobald der Entscheid rechtskräftig ist. Silvia Schütz von Santésuisse geht allerdings davon aus, dass Ingo Malm neue Wege suchen wird.

«Wir befürchten, dass einer von Ingo Malms Ärzten die Praxis pro forma übernimmt. Oder dass Malm weiter über seine Zürcher Abrechnungsnummer geschäftet», sagt Schütz. Allerdings: auch die Gesundheitsbehörden des Kantons Zürich überprüfen derzeit Malms Zulassung.

Malm gibt nicht auf

Der Beschluss des Gesundheitsdepartements tritt Ende Juni in Kraft.  Denn die Behörden haben dem Beschluss die aufschiebende Wirkung entzogen. Allerdings kann der Arzt dagegen Beschwerde einlegen.

Ingo Malm kündigt auf seiner Homepage auch bereits seinen Rekurs an: «Gegen die unsägliche, rein politisch motivierte Entscheidung werden die notwendigen Rechtsmittel eingelegt.»

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25.10.2011: Santésuisse zu Abzocker im weissen Kittel
Aus Kassensturz vom 25.10.2011.
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Chronologie der Ereignisse

  • 25.10.2011: «Kassensturz» deckt auf wie der in Deutschland mehrfach vorbestrafte Arzt auf Kosten der Prämienzahler geschäftet.
  • 11.11.2011: Die Gesundheitsbehörden eröffnen aufgrund der «Kassensturz»-Recherchen gegen Ingo Malm ein Disziplinarverfahren wegen Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Selbstdispensationsverbot.
  • 07.02.2012: «Kassensturz» kritisiert die Gesundheitsbehörden, die Ingo Malm gewähren lassen trotz Klagen der Hausärzte aus der Region. Ausserdem zeigen Recherchen, dass das Bayerische Landessozialgericht Ingo Malm 2003 die Kassenzulassung entzog.
  • 15.03.2012: Der «Beobachter» titelt: «Arzt verkennt tödlichen Krebs». Ingo Malm schnitt einem jungen Mann zweimal Gewebe heraus, ohne dies im Labor untersuchen zu lassen – wie das die ärztliche Sorgfaltspflicht gebietet. Der Patient verlor dadurch wertvolle Zeit bis zur Diagnose Hautkrebs.
  • 11.05.2012: Das Gesundheitsdepartement DGS entzieht Ingo Malm die Berufsausübungsbewilligung für den Kanton Aargau.
  • 23.05.2012: Auch der Kanton Zürich löscht die Berufsausübungsbewilligung für Ingo Malm.

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