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Auch ältere Smartphones haben zwei Jahre Garantie
Aus Espresso vom 15.07.2014. Bild: keystone
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Konsum Auch ältere Smartphones haben zwei Jahre Garantie

Wer 2012 ein Smartphone gekauft hat, darf unter Umständen noch bis Ende 2014 eine Garantie beanspruchen. Selbst dann also, wenn das Gerät älter als zwei Jahre alt ist. So sieht es das Gesetz. Doch «Espresso»-Recherchen zeigen: Nicht alle halten sich daran.

Ausgerechnet in den Ferien! Von heute auf Morgen hat das iPhone keine WLAN-Verbindung mehr und es lässt sich auch nichts mehr manipulieren.

Der Orange-Kunde liest danach im Internet über ähnliche Fälle. Alle berichten von Problemen mit der WLAN-Antenne nach einem kürzlich durchgeführten Software-Update.

Orange: «Software-Problem und somit Sache von Apple»

Wieder zuhause wendet sich der «Espresso»-Hörer an den nächsten Orange-Laden, schliesslich hat er das Gerät dort im Dezember 2012 gekauft. Dort heisst es, man kenne das Problem, das sei Sache von Apple, da es sich um einen Softwarefehler handle. Bei Apple würde das Gerät ausgetauscht.

Also wendet sich der Mann an Apple. Dort heisst es, es handle sich um ein Hardware-Problem und dafür sei Orange zuständig. Man könne aber das Gerät reparieren, Kostenpunkt: gut 200 Franken.

Eine Garantiefrist sei bereits seit über einem halben Jahr abgelaufen. Verärgert geht der Kunde zurück zu Orange und bekommt dort den Bescheid, dass auch bei Orange keine Garantiefrist mehr laufe. Orange spricht von «Gewährleistungsfrist».

Orange: «Sorry! Klarer Garantiefall»

Doch Juristen sehen die Rechtslage anders: Wenn bei Inkrafttreten der neuen Garantiefristen 1.1.2013 noch eine gesetzliche Garantiefrist am Laufen war, profitiert der Kunde automatisch von der neuen Frist. Diese Regelung gilt nicht, wenn auf ein Produkt unter der alten Rechtslage bereits zwei Jahre Garantie gewährt wurde (siehe Merkblatt und Service-Artikel).

«Espresso» schaltet sich in den Fall ein. Und tatsächlich. Nun geht Orange noch einmal über die Bücher und es folgt die überraschende Antwort von Mediensprecherin Therese Wenger: «Für Orange ist die Rechtslage klar. Früher gab es bloss eine einjährige Gewährleistungsfrist und die wurde vom Gesetzgeber auf zwei Jahre erhöht. In der Übergangsregelung heisst es, dass die einjährige Gewährleistungsfrist automatisch auf zwei Jahre verlängert wird, sofern zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes die einjährige Frist noch am Laufen ist.»

Garantie läuft bis Ende 2014

Aus dem Juristendeutsch übersetzt heisst das: Alle Geräte mit einer einjährigen Garantie, inklusive Apple-Produkte, welche im Jahr 2012 bei Orange gekauft wurden, erhalten automatisch eine Verlängerung der Garantie bis Ende 2014.

Weshalb der «Espresso»-Hörer anfänglich im Orange-Shop eine andere Auskunft bekam, ist laut Mediensprecherin Therese Wenger unklar.

Swisscom verweigert längere Garantiefrist

«Espresso» will auch von den anderen Händler wissen, wie diese die Übergangfristen regeln.

  • Sunrise: Hätte sich derselbe Fall bei Sunrise zugetragen, so hätte man im Sinne des Kunden und des Gesetzes gleich gehandelt, heisst es dort auf Anfrage von «Espresso».
  • Anders bei Swisscom: Der grösste Konzern der Schweizer Kommunikationsbranche hat sich schon früh gegen eine Verlängerung der Garantiefrist bei Apple-Produkten abgesichert, mittels eines juristischen Tricks in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort sind Apple-Produkte ausdrücklich von einer Garantieverlängerung ausgeschlossen.
  • Der Produktehersteller Apple selber regelt es hingegen kundenfreundlicher als die Swisscom. Dort heisst es auf Anfrage: Hätte der Kunde sein Gerät in einem Apple-Shop gekauft, hätte er von einer Garantieverlängerung profitieren können, man akzeptiere die lokale Gesetzgebung.

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