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Mit neuen Ablaufdaten gegen Lebensmittel-Verschwendung
Aus Espresso vom 05.12.2014. Bild: SRF
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Konsum Mit neuen Ablaufdaten gegen Lebensmittel-Verschwendung

300 Kilogramm geniessbare Lebensmittel wirft ein Schweizer pro Jahr in den Abfallkübel. Im Kampf gegen diese Verschwendung empfiehlt der Bund, gewisse Produkte vermehrt mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum zu versehen. Die Detailhändler sind unterschiedlich weit damit.

Begriffserklärung

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Mindesthaltbarkeitsdatum: Mit dieser Angabe garantiert der Hersteller, bis zu welchem Zeitpunkt das Lebensmittel die volle Qualität behält. Es kann oft über dieses Datum hinaus konsumiert werden.

Verbrauchsdatum: ein Lebensmittel ist bis zu diesem Datum zu verbrauchen. Nach diesem Datum darf das Lebensmittel nicht mehr als solches verkauft werden.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat eine Empfehlung zur Datierung von Lebensmitteln herausgegeben. Unter anderem sollen verschiedene Produkte statt mit einem Verbrauchsdatum mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum angeschrieben werden.

Umfragen und Studien belegen regelmässig, dass die Konsumentinnen und Konsumenten abgelaufene Lebensmittel sehr schnell in den Müll werfen. Sie unterscheiden dabei kaum zwischen den verschiedenen Ablaufdaten.

Haltbarkeitsdaten auf Lebensmitteln

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist ein Qualitätskriterium und wird für länger haltbare Lebensmittel wie Reis oder Salz verwendet. Sie können – das berücksichtigen die Käufer häufig nicht – oft noch während längerer Zeit konsumiert werden. Das Verbrauchsdatum ist dagegen ein Sicherheitskriterium und wird für leicht verderbliche Ware verwendet.

Das BLV empfiehlt den Detailhändlern nun, gewisse Produkte wie Joghurt, Hartkäse oder Butter, vermehrt mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum statt mit dem Verbrauchsdatum auszuzeichnen. Die Migros ist daran diese Empfehlungen umzusetzen, auch Coop und Denner haben erste Produkte nach den Empfehlungen umdeklariert, wie sie gegenüber «Espresso» mitteilen.

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