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Konsum Preiskrieg in der Skibranche: Fischer gegen Discounter Otto's

Discounter Otto’s will in der Schweiz günstige Skis anbieten. Das passt dem Hersteller Fischer überhaupt nicht. Der Skihersteller kauft beim Discounter die eigenen Skis auf und verhindert mit scharfen Massnahmen den Parallelelimport. Ein Fall für die Wettbewerbskommission, urteilen Experten.

So einen Preiskrieg hat die Schweiz schon lange nicht mehr erlebt: Wie Recherchen des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 zeigen, greift Skihersteller Fischer zum Holzhammer, um zu verhindern, dass Schweizer Kunden seine Skis günstig kaufen können.

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Preiskrieg in der Skibranche: Fischer gegen Discounter Otto's
aus Espresso vom 29.10.2015. Bild: zvg
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Fischer hat seine Geschäftspartner in der Schweiz darüber informiert, dass er die Slalom-Skis RC4 in allen Filialen des Discounters Otto's aufkaufen werde.

Otto‘s konnte die Skis im Ausland erwerben und günstiger an die Kunden weitergeben. Fischer straft auch den Händler im Ausland ab und sperrt ihn.

Günstige Skis sollen vom Markt verschwinden

Ausschnitt aus einem Brief mit Fischer-Logo.
Legende: Dieser Brief beweist, wie Fischer den Preiswettbewerb verhindern will. zvg

Der Fernsehsender Tele Züri berichtete letzte Woche darüber, dass bei Otto's Massenkäufe getätigt würden und der Verdacht bestehe, dass Angestellte des Skiherstellers Fischer selber die günstigen Slalom-Skis aufkauften und so vom Markt verschwinden liessen.

Nun liegt «Espresso» der Beweis vor: Ein Schreiben der Firma Fischer an seine Geschäftspartner.

Darin schreibt der Schweiz Manager, Stéphane Cattin: «Gerne möchten wir Sie darüber informieren, dass Fischer International die Herkunft der Fischer Skis bei Otto's eruieren konnte. Die Skis wurden im Ausland über einen Fischer Händler eingekauft, welcher von Fischer International per sofort gesperrt wird. Massnahme von Fischer Vetrieb Schweiz ist, dass wir diese Woche alle SC Skis bei den diversen Otto's Filialen aufkaufen werden.» Stephane Cattin ist ab Dezember neuer Direktor von Ski Alpin beim Verband Swiss Ski.

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Hohe Skipreise: Schweizer zahlen zu viel
Aus Kassensturz vom 07.01.2014.
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Otto's Chef Mark Ineichen bestätigte gegenüber «Espresso», dass er das Schreiben von verschiedenen Händlern zugespielt bekommen habe: «Als Massnahme haben wir sogleich angeordnet, dass pro Kunde maximal zwei Paar Skis gekauft werden dürfen.»

Es passiere immer wieder, dass Markenhersteller Produkte in seinen Filialen aufkauften, um sie vom Markt zu nehmen und so den Wettbewerb zu verringern.

Experten: Fischer verstösst gegen Kartellgesetz

Dass aber Fischer International einen Händler im Ausland sperrt, liefert auch juristischen Zündstoff. Der emeritierte Professor für Wirtschaftsrecht der Universität Zürich, Roger Zäch schätzt den Fall folgendermassen ein: «Wenn diese Exporte in die Schweiz verhindert werden durch den Hersteller Fischer, ist es nach Artikel fünf im Kartellgesetz eine sogenannte Wettbewerbsabrede und wenn das beweisbar ist, ist es unzulässig.»

Auch der ehemalige Präsident der Wettbewerbskommission und Rechtsprofessor der Universität Freiburg, Walter Stoffel erklärt: «Was das Schweizerische Recht verbietet, ist das Verhindern von Parallelimport. Es darf nicht verhindert werden, dass ein Händler Ware in die Schweiz verkauft, so dass ein Händler in der Schweiz die Ware zu einem tieferen Preis weitergeben kann an den Konsumenten.»

Katz-und-Maus-Spiel mit Markenhersteller

Ob durch das Schreiben des Skiherstellers Fischer hier genau ein solches Vergehen vorliegt, muss die Wettbewerbskommission entscheiden. Fischer selber wollte auf Anfrage keine Stellung nehmen zu den Fragen von «Espresso».

Bei der Wettbewerbskommission hiess es auf Anfrage, der Fall töne interessant. Man müsse aber eine offizielle Meldung abwarten, um aktiv zu werden.

Mark Ineichen von Otoo's erklärt, es sei ihm zu aufwändig, um eine Anzeige zu erstatten. Komme dazu, dass er dann eine ganze Händlerkette gegenüber der Behörde bekannt geben müsste, was ihm nicht behage. Er kenne dieses Katz-und-Maus-Spiel mit Markenherstellern seit Jahren.

Erinnerungen an den Fall BMW

Schon einmal hat die Berichterstattung von «Kassensturz» dazu geführt, dass eine Verletzung des Kartellrechts verfolgt wurde von der Wettbewerbskommission. 2012 wurde BMW Deutschland mit einer Busse von über 150 Millionen Franken bestraft, weil der Konzern seine Händler anwies, nicht in die Schweiz zu liefern. BMW wehrte sich und der Fall liegt noch immer vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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