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Potenz aus der Dose: Erektionsspray im Härtetest
Aus Kassensturz vom 24.03.2015.
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Konsum Übertriebene Werbung: Erektions-Spray illegal im Verkauf

In ganzseitigen Inseraten wirbt eine Schweizer Firma für einen Spray, der ein «ausdauerndes Liebesleben» verspricht, und dies «sofort ohne Wartezeit». Doch die Werbung lügt. Und der Spray ist illegal im Verkauf.

Der Inseratetext ist eindeutig: «Einfach ein wenig auf Ihren Penis sprühen und er wird sofort hart. Selbst dann, wenn Sie seit Jahren keine Erektion mehr hatten!» Die Firma Trendmail aus Rapperswil-Jona SG wirbt in ganzseitigen Inseraten für ihren Taurus-Spray.

Der Penis werde «auf natürliche Weise sofort steif, ohne 5, 10 oder 20 Minuten warten zu müssen.» Trendmail lässt keine Zweifel an den Aussagen: «Durchgeführte Tests beweisen das!»

«Wirkung undenkbar»

Was genau im Spray steckt, steht nicht im Inserat. Auf der Verpackung sind diverse Extrakte aus Sonnenblume, Schachtelhalm, Linde, Arnika und anderen Pflanzen deklariert.

«Kassensturz» liess das Produkt im Labor des Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic untersuchen. Resultat: «Von der analysierten Zusammensetzung her deutet nichts darauf hin, dass die versprochene Wirkung des Sprays eintreten könnte.»

Sogar wenn Extrakte aus Sonnenblume, Schachtelhalm, Arnika und anderen Pflanzen enthalten wären, «wäre eine Wirkung, wie sie angepriesen wird, aufgrund dieser Extrakte undenkbar.»

Kein Wundermittel, sondern fauler Zauber

Was wirklich wirkt

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Ein Pharmazeut sagt, welche Pflanzen wirklich eine potenzsteigernde Wirkung haben

Darf Werbung derart lügen? Ist selber schuld, wer an die Werbung glaubt? «Nein», sagt der auf unlautere Werbung spezialisierte Rechtsanwalt und Werberechtexperte Marc Schwenninger: «Wenn es heisst, ‹einfach aufsprühen sofortige Erektion› oder wenn man sagt ‹Tests beweisen›, dann muss man beweisen können, dass diese Sachbehauptungen tatsächlich richtig sind.»

Wer Kunden belügt, verstösst gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Für krass irreführende Werbung droht Gefängnis bis drei Jahre.

Trendmail schon mehrfach gerügt

Trendmail ist bekannt für irreführende Werbung, wurde von der Lauterkeitskommission auch schon mehrfach gerüffelt. Trendmail-Chef Andreas Schöbi schreibt: «Die Behauptung, dass wir unsere Kunden belügen würden, ist falsch.»

Doch jetzt kommt es für Trendmail noch schlimmer. Gemäss Swissmedic preist die Werbung den Spray als Heilmittel an. Damit braucht die Firma eine Zulassung von Swissmedic. Die hat Trendmail nicht.

Swissmedic: «Ein illegales Heilversprechen»

Ruth Mosimann, Leiterin Kontrolle der Abteilung illegale Arzneimittel: «Damit ist der Spray definitiv illegal auf dem Markt. Unserer Meinung nach muss er aus dem Verkehr genommen werden.»

Zuständig dafür sind die Kantone, in diesem Fall der Kanton St. Gallen. Trendmail behauptet, der Spray sei ein Kosmetikprodukt und würde deshalb nicht der Heilmittelkontrolle unterstehen.

Experte
Legende: Matthias Hamburger. SRF

Dass der Spray keine Wirkung hat, sagt auch Professor Matthias Hamburger von der Abteilung der Pharmazeutischen Wissenschaften der Universität Basel.

Die auf der Packung beschriebenen Inhaltsstoffe und Extrakte müssten den Spray verfärben. Doch die Substanz ist farblos. Matthias Hamburger: «Das bedeutet, dass von diesen Extrakten gar nichts drin sein kann.»

Immerhin: Trendmail-Chef Andreas Schöbi verspricht, man könne den Spray zuhause in aller Ruhe prüfen und falls er nicht gefällt einfach zurücksenden. «Wir sind hier sehr kulant und nehmen auch angebrauchte Packungen anstandslos zurück.»

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