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Konsum «Zum Mitnehmen oder hier Essen?»: Streit um die Mehrwertsteuer

Wenn ein Gast im Restaurant isst, zahlt der Wirt eine deutlich höhere Mehrwertsteuer, als wenn der Gast das Essen mitnimmt. Gastrosuisse findet dies ungerecht. Mit einer Volksinitiative verlangt der Verband eine Angleichung der Mehrwertsteuer. «Espresso» sagt, was dies aus Konsumentensicht heisst.

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Streit um Mehrwertsteuer in Restaurants
aus Espresso vom 06.03.2014. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 5 Minuten 17 Sekunden.

Auf eine Konsumation im Restaurant muss ein Wirt 8 Prozent Mehrwertsteuer bezahlen. Der Inhaber eines Take Aways bezahlt nur 2,5 Prozent – sofern der Kunde das Essen nicht vor Ort verzehrt. Diese Steuer ist gleich hoch wie auf Einkäufe im Lebensmittelladen.

«Ist es zum hier Essen oder zum Mitnehmen?»

Speziell ist die geltende Situation bei der Mehrwertsteuer für Schnellimbiss-Lokale, welche ihr Angebot zum Verzehr vor Ort oder zum Mitnehmen anbieten. Diese müssen – je nach Wahl des Kunden – 8 oder 2,5 Prozent Mehrwertsteuer verrechnen. Kleinere Lokale führen deshalb für die Konsumation vor Ort oft höhere Preise.

Grössere Ketten verrechnen dieselben Preise für Konsumationen vor Ort oder zum Mitnehmen. Ihre Angestellten müssen die Kunden jedoch immer fragen: «Ist es zum hier Essen oder zum Mitnehmen?». Auf der Kasse müssen sie die entsprechende Taste für die Mehrwertsteuer drücken. Eine Stichprobe des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1 in einer McDonalds-Filiale zeigt: Die allerwenigsten Gäste kennen den Hintergrund dieser Frage.

Schwerer Stand für die Volksinitiative im Parlament

Gastrosuisse findet die Unterscheidung zwischen Restaurant und Take-Away ungerecht gegenüber den Wirten. Der Verband hat daher die Volksinitiative «Schluss mit der Mehrwertsteuer-Diskriminierung des Gastgewerbes!» eingereicht. Diese verlangt dieselbe Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe, Lebensmittel-Läden und Take Aways.

Der Nationalrat empfiehlt die Initiative zur Ablehnung. Auch die Kommission des Ständerats empfiehlt ein Nein. Würde die Initiative angenommen, müsste die Mehrwertsteuer für Gaststätten auf 2,5 Prozent gesenkt werden. Dies hätte Steuerausfälle von über 700 Millionen Franken zur Folge. Eine andere Lösung wäre es, die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel zu erhöhen. Dies findet die Ständeratskommission aus sozialpolitischen Gründen nicht vertretbar.

Würde die Mehrwertsteuer für das Gastgewerbe gesenkt, erwartet Gastrosuisse, dass die Preise in den Restaurants sinken. Dies sei ein Vorteil für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Gegner der Initiative warnen, dass der Bund die Steuerausfälle auf andere Art auffangen müsste. Dies würden die Konsumenten einfach an einem anderen Ort zu spüren bekommen.

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