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Multimedia Abgaben auf Smartphones: Gericht muss entscheiden

Ist im Preis eines Smartphones schon eine Urheberrechts-Pauschale für kostenlos heruntergeladene Filme und Musik enthalten? Darüber haben sich Experten gestritten. "Kassensturz" hat nachgefragt: Zur Zeit nicht. Aber vielleicht schon bald.

Video
Gespräch mit Christoph Trummer und Martin Steiger
Aus Kassensturz vom 13.05.2014.
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 18 Sekunden.

Zahlen Smartphone-Nutzer schon eine Urheberrechtsgebühr oder zahlen sie nicht? Im «Kassensturz»-Beitrag über kostenlosen Musik- und Film-Downloads stritten sich heftig Christoph Trummer als Vertreter der Musikschaffenden und Martin Steiger als Vertreter des freien Downloads. Ja, sagte Martin Steiger - Nein, sagte Christoph Trummer.

Richtig ist: Die sogenannte «Leerträgergebühr» wurde zwar beschlossen, ist aber noch nicht in Kraft. Sie wurde unter anderem von der Swico, dem Verband der Electronic-Hersteller und -Importeuren angefochten. Der Entscheid liegt nun beim Bundesverwaltungs-Gericht.

Je nach Gerät verschieden

Befindet das Gericht die Gebühr als legitim, muss sie rückwirkend bis ins Jahr 2011 berappt werden. Sie wird allerdings nicht direkt den Konsumenten verrechnet, sondern den Herstellern und Importeuren. Bei Neugeräten dürften die Gebühr wiederum dem Endverbraucher weitergegeben werden.

Die Abgabe gilt pro Gigabyte und ist je nach Gerätetyp (MP3-Player, Tablet-Computer, Smartphones) verschieden. So werden zum Beispiel beim bereits in Kraft befindlichen Tarif «4f» für Tablet-Computer pro Gigabyte 17,5 Rappen (für 16 GB) bis 11,5 Rappen (64 GB) berechnet. Für Smartphones ist eine noch tiefere Gebühr im Gespräch. Weil die Geräte zudem immer mehr Speicher haben, sinkt auch der Tarif pro Gigabyte von Jahr zu Jahr.

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