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Swisscoms verwirrende Infos zu «Nomadischer Telefonnutzung»
Aus Espresso vom 12.04.2016. Bild: Colourbox
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Multimedia Swisscoms verwirrende Infos zu «Nomadischer Telefonnutzung»

Hunderte von Swisscom-Kunden haben in den letzten Monaten ein Schreiben zur nomadischen Nutzung ihres digitalen Telefonanschlusses erhalten. Darin wird ihnen angedroht, dass der Anschluss gesperrt werde, falls sie den Brief nicht unterschreiben. Das Problem: Der Brief ist kaum zu verstehen.

Jede Woche erhalten rund 200 Swisscom-Kunden eine schriftliche Information, das ihr Festnetzanschluss die Möglichkeit «einer Nutzung ausserhalb der Vertragsadresse» biete. Deshalb würden sie über die Risiken dieser sogenannten «nomadischen Nutzung» ihres Festnetzanschlusses informiert. Die Kunden sollen das Dokument genau durchlesen und unterzeichnet zurückschicken. Ansonsten würde ihr Anschluss gesperrt.

Die meisten Empfänger dieses Briefes wissen wohl gar nicht, was eine nomadische Nutzung ihres Festnetzanschlusses ist. Es ergeht ihnen gleich wie Urs Reusser, Hörer des Konsumentenmagazins «Espresso» von Radio SRF 1, der sagt: «Den Brief habe ich zuerst nicht verstanden. Man muss ihn zwei-, dreimal lesen und sich zusätzlich selber informieren, um zu verstehen, worum es geht und was die Swisscom will.» Auch beim Kundendienst habe man ihm zunächst nicht weiterhelfen können.

Notrufzentralen erhalten falsche Standort-Meldung

Darum geht es: Die digitale Telefon-Technologie macht es möglich, dass man mit seiner Festnetznummer übers Internet auch von einem anderen Standort aus telefonieren kann, zum Beispiel aus der Ferienwohnung. Das ist solange unproblematisch, bis man über diese Nummer einen Notruf absetzt.

Den Notrufen-Zentralen wird nämlich immer die Wohnadresse als Standort angegeben – egal, wo man sich gerade befindet. Das ist heikel, erklärt Reto Hügli vom Bundesamt für Kommunikation: «Unter Umständen wird bei den Notruf-Organisationen so ein falscher Standort angegeben.»

Konkret ergeben sich zwei Probleme: Ein Notruf wird immer zu derjenigen Notrufzentrale durchgestellt, die dem Festnetzanschluss am nächsten liegt. Nutzt ein Solothurner seinen Anschluss also nomadisch in der Ferienwohnung im Bündnerland, landet sein Notruf in der Solothurner Zentrale. Vergisst er in der Aufregung auch noch zu sagen, wo er sich gerade befindet, fährt die Sanität zu ihm nach Hause, statt zur Ferienwohnung.

Der Tipp von «Espresso»:

Wenn Sie Ihre Festnetznummer auch an anderen Orten nutzen, machen Sie Notrufe immer über das Handy oder einen Festnetzanschluss vor Ort.

Swisscom ändert Informationsschreiben

Telekom-Anbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kundschaft über diese Einschränkung bei der nomadischen Nutzung zu informieren und sich dies schriftlich bestätigen zu lassen. Reto Hügli vom Bakom führt dazu aus: «Wenn ein Kunde das nicht akzeptiert, kann das bis zu einer Sperrung des Anschlusses führen.» Die Drohung der Swisscom, allenfalls den Anschluss zu sperren, ist also keine Schikane, sondern gesetzlich abgestützt.

Inzwischen hat auch die Swisscom gemerkt, dass ihr Informationsschreiben zur nomadischen Nutzung mehr Fragen aufwirft, als klärt. Und dieses geht immerhin an gut 200 Kunden pro Woche, deren Anschlüsse von analoger auf digitale IP-Telefonie umgestellt werden.

«Wir haben gemerkt, dass das erste Schreiben von den Kunden nicht verstanden wird und haben es deshalb angepasst», sagt Swisscom-Sprecherin Annina Merk auf Anfrage von «Espresso». Seit das überarbeitete Schreiben verschickt werde, gebe es weniger Rückfragen und Reklamationen.

Auch die anderen Anbieter von Digitaltelefonie in der Schweiz informieren ihre Kunden mehr oder weniger verständlich über die Einschränkungen bei Notrufen. Da sie nicht wie die Swisscom noch von analoger auf digitale Telefonie umstellen müssen, tun sie dies meist im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Viele Kunden wissen vermutlich gar nicht, dass sie diese wichtige Information mit ihrer Unterschrift unter den Telefonvertrag bestätigt haben.

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