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Multimedia Überflüssiges Abo gegen Telefonwerbung

Per Telefonwerbung versprechen Firmen Schutz vor Telefonwerbung. Der Haken dabei: Konsumentenschützer halten das Angebot für unnütz. Und: Die Verkaufsmethoden gewisser Anbieter sind teilweise illegal.

Maya Leu aus Teufen AR hat am Telefon ein Angebot für ein Abo gegen lästige Werbeanrufe erhalten. Diesen Anruf hätte sie jedoch nie erhalten dürfen. Sie hat seit Jahren einen Sterneintrag im Telefonbuch. Callcenter, die auf solche Nummern anrufen, verstossen gegen das Gesetz.

Trotzdem versuchte ihr ein Verkäufer kürzlich am Telefon ein Abo anzudrehen: «Er sagte, er könne etwas vorschalten, damit ich in Zukunft keine Werbeanrufe mehr erhalte», erinnert sich Maya Leu.

Anruf nicht von Swisscall

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In einer früheren Version des Beitrags hiess es, «Espresso»-Hörerin Maya Leu habe trotz Sterneintrag einen Werbeanruf von Swisscall erhalten. Dieser Werbeanruf stammte jedoch nicht von Swisscall, sondern von einem anderen Anbieter. «Espresso» entschuldigt sich für den Fehler.

Das Ganze kam ihr etwas unheimlich vor. Als sie erfuhr, dass dieses Angebot etwas kostet, lehnte sie ab und legte auf.

Vertragsabschluss am Telefon

Dafür war es beim Vater von Brigitte Leu aus Aefligen BE schon zu spät. Der 87-jährige Mann hörte sich das Angebot am Telefon an und signalisierte sein Interesse. Am Ende des Telefons hiess es plötzlich, das Gespräch sei nun aufgezeichnet worden und gelte als Vertrag, ärgert sich Brigitte Leu: «Mein Vater war völlig überrumpelt»

Er hatte einen Vertrag mit der Firma Swisscall über zehn Jahre abgeschlossen. Kosten: 99 Franken. Damit kaufen die Kunden ein Abo für eine sogenannte Werbesperre. Sie kommen auf eine spezielle Werbesperrliste, die besonders vor unerwünschten Anrufen schützen soll.

«14 Tage Widerrufsrecht»

Dass der Verkauf am Telefon eine gewisse Aggressivität vermittle, gibt Patrick Dütschler zu. Er ist Geschäftsführer des Callcenters Swisscall, welches den Eintrag in die Werbesperrliste verkauft. Der Vertragsabschluss am Telefon sei aber gängige Praxis.

Verträge gebe es mit fünf und zehn Jahren Laufzeit. Seine Verkäufer würden die Dienstleistung und auch die Verkaufsbedingungen am Telefon erklären.

Kunden, die sich überrumpelt fühlen, können dennoch vom Vertrag zurücktreten: «Wir gewähren allen Kunden ein Widerrufsrecht von 14 Tagen», verspricht Patrick Dütschler.

Anrufe auf Nummern mit Sterneintrag können passieren, dürften aber nicht vorkommen, sagt er. «Wir haben intern ein Kontrollsystem eingeführt, mit dem wir die vorselektionierten Telefonnummern noch einmal darauf überprüfen, dass sie sicher keinen Sterneintrag haben.»

«Unnützes Abo»

Auch die Dienstleistung von Swisscall stehen in der Kritik. Eine Laufzeit von zehn Jahren sei gar nicht kundenfreundlich, sagt Michel Rudin vom Konsumentenforum.

Er kommt zum Schluss, dass das Werbesperr-Abo von Swisscall nichts nützt: «Wenn man einen Sterneintrag hat, sollte man keine Anrufe mehr erhalten. Das kann jeder Konsument selbst beantragen.»

Michel Rudin zweifelt daran, dass die Sperrliste von Swisscall darüber hinaus einen zusätzlichen Schutz bietet: «Wenn diese Firma Swisscall Beziehungen mit Unternehmen hat, die sich nicht an den Sterneintrag und damit an das Gesetz halten, würde ich selbst vorsichtig sein, ein Abo abzuschliessen.»

Verdächtige Anrufe melden

Patrick Dütschler von Swisscall wehrt sich gegen die Kritik: Die Sperrliste nütze sehr wohl. Swisscall blockiere bei Abonnenten auch Anrufe von Firmen, mit denen man eine Kundenbeziehung habe. Das ist beim Sterneintrag nicht der Fall.

Lüge am Telefon

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Um zum Abschluss zu kommen, schrecken gewisse Anbieter auch nicht vor Lügen zurück. Die Firma Anti-Call beispielsweise behauptet sogar im Auftrage von Konsumentenschutz-Organisationen tätig zu sein. Von wegen. Hier geht's zum Artikel.

«Zudem können Kunden bei uns die Löschung von Daten bei Unternehmen beantragen lassen.» Dies sei der beste Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen.

Nur: Wenn Firmen eigene Kunden kontaktieren, die eigentlich keine Werbeanrufe mehr wünschen, können die Kunden dies am Telefon auch einfach sagen.

Firmen müssen sich an eine solche Mitteilung des Kunden halten. Konsumenten können Firmen, die sich nicht an den Sterneintrag halten, beim SECO oder beim Konsumentenschutz melden. Weitere Tipps gibt es hier.

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