Zum Inhalt springen

Header

Video
Ärger mit verschobenen Flügen
Aus Kassensturz vom 10.04.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 11 Sekunden.
Inhalt

Umwelt und Verkehr Ärger mit verschobenen Flügen

Das kommt immer wieder vor: Man hat Ferien gebucht und kurz vor Abreise werden die Flugzeiten geändert. Besonders ärgerlich ist das, wenn dadurch ganze Ferientage, die man gebucht und auch bezahlt hat, verloren gehen. «Kassensturz» erklärt, was Betroffenen zusteht.

5 Tage Istanbul – so lassen sich die Ostertage geniessen. Das fanden auch Alexandra Brändli und ihr Partner Richard Schwarz. Beim Reiseveranstalter Bentour– Spezialist für Türkeireisen – entdeckten sie ein attraktives Angebot und buchten am 15. Februar ein Pauschalangebot. Alexandra Brändli schwärmt: «Es war eine tolle Offerte. Vor allem haben wir uns dafür entschieden, weil die Flugzeiten so hervorragend waren.» 

Plötzlich ist der Rückflug morgens statt abends 

Tatsächlich: Der Hinflug ab Zürich wurde für 07.40 Uhr bestätigt, der Rückflug ab Istanbul für 20.00 Uhr. So lassen sich die fünf Urlaubstage voll ausschöpfen.

Doch 6 Wochen nach der Buchung folgte die Enttäuschung: Der Hinflug wurde auf den Mittag verschoben und der Rückflug auf Frühmorgens. Für das Paar blieben so statt 5 Tage Istanbul noch ganze 3,5. Und das für denselben Preis. Alexandra Brändli war sauer: «Der Rückflug am Ostermontag war neu so früh, dass wir wahrscheinlich nicht einmal mehr im Hotel hätten frühstücken können. Und alleine am Rückreisetag hätten wir einen ganzen Tag verloren. Das finde ich äussert ärgerlich.»

Betroffene können die Buchung annullieren 

Bentour gibt an, das deutsche Partnerbüro der Fluggesellschaft Turkish Airlines habe die Umbuchungen vermeldet. Diese steuere die Auslastung der Flüge und Bentour müsse das leider so hinnehmen.

Apropos hinnehmen: Die Kunden müssen solche erheblichen Programmänderungen nicht akzeptieren. Laut Bundesgesetz über Pauschalreisen können Betroffene kostenlos von der Reise zurücktreten oder auf ein gleichwertiges Ersatzangebot bestehen. 

Kundenrechte stehen im Kleindgedruckten 

Bentour hat bei der Bekanntgabe der Flugzeitenänderungen diese Möglichkeiten jedoch nicht erwähnt. Frau Brändli erinnert sich: «Man hat mir die Änderungen telefonisch und per Mail mitgeteilt. Dass ich die Reise stornieren könnte, wurde mir aber nicht gesagt.» Es sei zwar kurzfristig gewesen, aber allenfalls hätte sie schon eine andere Reise ausgewählt.

Bentour verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dort – also im Kleingedruckten – sei dieser Hinweis angebracht. 

Auch eine Preisminderung steht zu 

Wer auf die Reise bestehen will, hat gemäss Vito Roberto, Rechtsprofessor und Spezialist für Reiserecht, noch eine andere Möglichkeit: Er kann eine Preisminderung verlangen. Der Jurist hat den Fall von Alexandra Brändli und Richard Schwarz geprüft und kommt zum Schluss: «Wenn 1,5 Tage der Reisezeit quasi verschwinden, entspricht das etwa 30 Prozent. Dementsprechend müssten die Kunden 30 Prozent des Preises zurückerstattet bekommen.» Und zwar vom Reisebüro. Denn dieses hätte das Gesamtpaket angeboten und sei auch gegenüber seinen Kunden dafür verantwortlich. 

Bentour will davon nichts wissen. Vertriebsleiter Dieter Reiser schreibt gegenüber «Kassensturz»: Wir schreiben 5 Tage bzw. 4 Nächte Istanbul aus, und das erhalten die Kunden auch.» Ferner könne An- und Abreisetag nicht als Urlaubstag gewertet werden. 

Doch noch gemütliches Frühstück in Istanbul

Vito Roberto ist anderer Meinung: «Wenn ich ein Gesamtpaket über 5 Tage buche, dann will ich auch 5 Tage. Ich kann mich über die Flugzeiten informieren und suche die Reise dementsprechend aus.Wenn das Reisebüro meint, es könne die Passagiere einfach zu anderen Zeiten transportieren, dann ist das schlichtweg falsch.» 

Nach Meinung des Reiserechts-Experten wäre eine Preisminderung demnach angebracht. Allerdings ist diese Alternative eher mühsam. Denn steigt der Reiseanbieter nicht auf die Forderung ein, muss ein Friedensrichter den Betrag festlegen. Immerhin: Nachdem sich «Kassensturz» eingeschaltet hatte, verlegte das Reisebüro den Rückflug am Ostermontag auf den Nachmittag. So können Alexandra Brändli und Richard Schwarz wenigstens noch in Ruhe im Hotel Frühstücken.

Das wichtigste in Kürze:

Wenn Ihre Flüge umgebucht werden, dann stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  1. Sie nehmen die wesentliche Vertragsänderung an.
  2.  Sie treten vom Vertrag zurück und verlangen eine andere gleichwertige oder höherwertige Pauschalreise, wenn der Veranstalter oder Vermittler eine solche anbieten kann.
  3. Sie buchen eine andere minderwertige Pauschalreise und erhalten den Preisunterschied zurückerstattet.
  4. Sie treten komplett vom Vertrag zurück und erhalten alle bezahlten Beträge zurückerstattet.
  5. Wenn Ihnen durch die Umbuchung Ferientage verloren gehen, können Sie gemäss Reiserechts-Experte Vito Roberto auch eine Preis-Minderung verlangen.

Meistgelesene Artikel