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Umwelt und Verkehr Nach «Kassensturz»-Beitrag: Verfahren gegen SBB und Securitas

Nach einem «Kassensturz»-Beitrag eröffnet das Bundesamt für Verkehr ein Aufsichtsverfahren gegen die SBB und die Firma Securitas. Die Sicherheitsfirma hatte einen Auftrag auf dem ZVV-Netz ohne Bewilligung weitergegeben – an eine deutsche Firma, die auch Vorbestrafte beschäftigte.

Wer in einer Securitas-Uniform in Zürcher Zügen und Bahnhöfen patroullierte, war nicht unbedingt ein Securitas-Angestellter. Die Firma gab Sicherheitsaufgaben auf dem Netz des Zürcher Verkehrsverbundes (ZVV) nämlich weiter an das Deutsche Subunternehmen AD Sicherheitsdienste. Diese lockte Deutsche mit falschen Versprechen in die Schweiz und stellte auch Vorbestrafte an. Das machte «Kassensturz» im Dezember publik. Nun eröffnet das Bundesamt für Verkehr (BAV) eine Aufsichtsbeschwerde gegen die SBB und die Securitas.

SBB räumt Fehler ein

Bei diesem Verfahren geht es laut BAV-Sprecher Jürg Walpen um «die Frage, ob Vorbestrafte für die Sicherheit in Bahnhöfen auf dem ZVV-Netz eingesetzt wurden». Ein weiterer Punkt des Verfahrens sei, dass die Securitas den Auftrag ohne Bewilligung des Bundes an eine Drittfirma weitergegeben hat.

Diese Weitergabe sei der SBB entgangen, sagt SBB-Sprecher Christian Ginsig. Damit hatte die Bahn ihre Aufsichtspflicht verletzt. Ginsig räumt ein, in diesem Fall seien Fehler gemacht worden.

Inzwischen habe die SBB-Transportpolizei ihre Kontrollen verschärft. Laut SBB nimmt sie damit ihre Aufsichtspflicht «gewissenhaft» wahr.

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