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Weichmacher: Bei Lebensmitteln verboten, in Medikamenten erlaubt
Aus Espresso vom 08.09.2015. Bild: Keystone
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Umwelt und Verkehr Weichmacher: Bei Lebensmitteln verboten, in Medikamenten erlaubt

Weichmacher - sogenannte Phthalate - stehen in Verdacht die Fruchtbarkeit zu reduzieren. Eine neue Studie aus der Westschweiz lässt vermuten, dass sie beim Menschen Schäden im Erbgut verursachen. Bei Lebensmittel-Verpackungen sind Phthalate verboten, bei Medikamenten jedoch sind sie erlaubt.

Eine Mäusestudie der Universitätsspitäler Genf und Lausanne deutet an, dass die Weichmacher das Ergbut verändern können. Diese Chemikalien machen Plastik formbar und werden in Bodenbelägen, Farben, Kleidern und Kosmetika und Spielzeug verwendet.

In Spielzeug für Kleinkinder und in Lebensmittel-Verpackungen sind Phthalate seit Längerem verboten. Trotzdem werden bei Kontrollen immer wieder Artikel gefunden, welche die unerlaubten Weichmacher enthalten.

Kapseln müssen Magensaft standhalten

Auch bei Medikamenten oder medizinischen Gegenständen wie Beatmungs-Schläuchen, Blutbeuteln oder Kathetern werden Weichmacher weiterhin verwendet. Bei über 8300 zugelassenen Medikamenten in der Schweiz würden derzeit allerdings nur gerade 7 Produkte Phthalate enthalten, sagt Lukas Jaggi, Mediensprecher von Swissmedic.

«Bei diesen Medikamenten müssen die Kapseln der Magensäure standhalten, damit die Wirkstoffe erst im Darm abgegeben werden. Da es keine zweckmässige Alternative gibt, sind die Weichmacher erlaubt», sagt Jaggi.

Die enthaltenen Mengen seien jedoch gering. Die Verwendung der Weichmacher müsse jedoch deklariert werden. Zudem verfolge Swissmedic die wissenschaftlichen Erkenntnisse in diesem Bereich aufmerksam, um die Massnahmen kontinuierlich zu überprüfen.

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