Bis Ende November bleibt den Versicherten noch Zeit, die Grundversicherung ihrer Krankenkasse zu optimieren. «Kassensturz» sagt, wie Sie sparen können und worauf Sie jetzt achten müssen.
In diesen Tagen informieren die Krankenkassen ihre Kunden über die neuen Prämien für 2012. Bis Ende Oktober haben sie dafür Zeit. «Kassensturz» hat aufgezeigt, dass Versicherte mit einem sorgfältigen Vergleich viel Geld sparen können. Die Konsumenten sollten daher handeln, sobald sie die definitiven Prämien kennen.
Wichtig ist:
Bis am 30. November 2011 bleibt Zeit für eine Kündigung der Krankenkasse. Falls Sie bei Ihrer bestehenden Versicherung die Franchise oder das Versicherungsmodell ändern möchten, müssen Sie dies ebenfalls bis Ende November schriftlich mitteilen.
Vergleichen Sie vorher ihre neue Prämie mit anderen Krankenkassen. Hilfreich dazu ist der kostenlose Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit BAG www.priminfo.ch.
Prüfen Sie mit dem Prämienrechner auch, ob sich allenfalls ein Franchisenwechsel lohnt. Je höher die Franchise, umso tiefer die Prämie. Bei weniger als 1700 Franken Arztkosten pro Jahr empfiehlt sich die höchste Franchise, bei Arztkosten über 1700 Franken hingegen die tiefste. Die Franchisen dazwischen zahlen sich nicht aus.
Überprüfen Sie auch das Versicherungsmodell. Überlegen Sie, ob Sie beispielsweise zum HMO- oder Hausarztmodell wechseln möchten. Hier liegt ebenfalls ein grosses Sparpotenzial.
Fordern Sie dann bei den günstigsten Krankenkassen eine schriftliche Offerte an. Prüfen Sie diese. Achten Sie speziell darauf, dass Ihre gewünschte Franchise eingesetzt wurde und keine unerwünschten Zusätze aufgeführt sind.
Melden Sie sich bei der für Sie optimalen Krankenkasse mit dem der Offerte beigelegten Formular an. Die Versicherungen sind verpflichtet Sie ohne Einschränkungen in die Grundversicherung aufzunehmen. Grundsätzlich können Sie sich auch beim Krankenversicherer anmelden, ohne vorgängig eine Offerte einzuholen.
Kündigen Sie ihre bestehende Grundversicherung per eingeschriebenen Brief. Dazu können Sie die Vorlage des BAG benutzen. Beachten Sie, dass Ihre Kündigung bis zum 30. November bei der Versicherung eingetroffen sein muss. Die Grundversicherung kann grundsätzlich auch gekündigt werden, bevor eine Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.
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