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Versicherungen Unseriöse Kassen-Makler rufen wieder an

Der Verband der Krankenversicherer warnt vor unseriösen Maklern und Vermittlern. Diese rufen zur Zeit wieder vermehrt an. Santésuisse verurteilt das scharf. «Kassensturz» zeigt, was man gegen die mühsamen Anrufer tun kann.

Gewisse Makler und Vermittler treten mit Bezeichnungen auf, welche Behörden gleichen. Oder sie verwenden Namen, welche eine Verbindung mit Krankenversicherern oder sogar mit dem Verband der Krankenversicherer, Santésuisse, erwecken.

Offensichtlich soll damit der Anschein erweckt werden, dass vertrauenswürdige Institutionen hinter den Anrufen stehen.

Neuerdings sind in der Nordostschweiz vermehrt Beschwerden wegen Makler eingegangen, die mit dem Argument bevorstehender Rückzahlungen von «zu viel bezahlten Prämien» auf Kundenfang gehen.

Der Stern macht Anrufe illegal

Das kann man dagegen tun: Mit einem Stern-Eintrag in Telefon-Verzeichnissen können sich Konsumenten unerwünschte Anrufe verbitten. Wird das von Maklern ignoriert, kann dies als Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb gemeldet werden. Der Stern kann online beantragt werden auf der Webseite directories.ch

Rufen Telefon-Makler dennoch an, verstossen sie seit dem 1. April gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, acsi und FRC) rät, deswegen eine Beschwerde einzureichen. Dies ist auch online möglich auf frc.ch

Auch das Staatsekretariat für Wirtschaft SECO bietet eine Stelle an, um Vetrstösse gegen Stern-Einträge zu melden. Es hat dafür folgende Webseite eingerichtet: seco.admin.ch

Herausfinden, wer anruft

Oft ist unklar, welcher Makler, welche Organisation oder welches Callcenter anruft. Hierfür empfiehlt sich die Webseite sdv-konsumenteninfo.ch

Der Marketingverband Callnet will auch die schwarzen Schafe finden und hat eine eigene Meldestelle eingerichtet auf werruftmichan.ch

Krankenkassen-Makler im Fokus

Rufen unerwünscht Makler von Krankenkassen an, ist die Gesundheitsbehörde Santésuisse daran interessiert, dies zu erfahren. Sie bietet dafür folgende Melde-Webseite an: santesuisse.ch

Dazu sollten der Namen des Maklers, seine Telefonnummer und wenn möglich die Krankenkassen, deren Angebote er zu verkaufen versucht und Datum und Uhrzeit des Anrufs notiert werden.

Tipps bei der Beratung zu Hause

Sitzt der Versicherungsberater schon am Stubentisch und präsentiert eine Offerte, gilt es für einen Vertragsabschluss Folgendes zu beachten:

Unterschrift: Sich vom Makler, der nach Hause kommt, primär nur beraten lassen. Den konkreten Vertrag erst nach einer Zweitberatung in der Krankenkassen-Zweigstelle unterzeichnen. Die Unterschrift unter einen Versicherungsantrag ist immer bindend. Auch wenn der Versicherungsberater behauptet, es handle sich nur um eine unverbindliche Offerte.

Bedenkzeit: Oft sind Versicherungsberater schlecht ausgebildet. Die Angaben des Maklers deshalb kritisch hinterfragen und sich vor einem Kassenwechsel Bedenkzeit ausbedingen.

Bestätigung: Sich nicht auf mündliche Zusicherungen des Maklers einlassen, sondern immer eine schriftliche Bestätigung geben lassen.

Kopie: Der Makler soll vor dem Verlassen des Hauses eine Kopie des Versicherungsantrages abgeben. Diese Kopie kann auch selber angefertigt werden. So lassen sich nachträgliche Änderungen beweisen. 

Splitting: Makler drängen oft auf den Abschluss einer Zusatzversicherung. Denken Sie daran, dass Sie Grund- und Zusatzversicherung bei verschiedenen Krankenkassen abschliessen können. Das heisst: Versicherte können problemlos nur die Grundversicherung wechseln und die Zusatzversicherung bei der alten Kasse lassen.

Werbung mit einer «Studie von Kassensturz»

Auch schon im April des letzten Jahres ärgerte die aggressive Werbung für Krankenkassen. Gesprächsprotokolle belegten damals: Vermittler behaupteten, sie riefen wegen einer Studie von «Kassensturz» an, um Vertrauen zu erwecken.

Video
17.04.12: Krankenkassen-Telefonterror geht weiter
Aus Kassensturz vom 17.04.2012.
abspielen. Laufzeit 13 Minuten 22 Sekunden.

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