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Nach Diebstahl: «Allianz» orientiert sich an Tiefpreisen
Aus Espresso vom 07.01.2016. Bild: Colourbox
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Versicherungen Versicherung zahlt nach Einbruch nur Webshop-Preise

Ein «Allianz»-Versicherter kauft elektronische Geräte lieber im stationären Handel. Wegen dem besseren Service als bei Online-Bestellungen. Nach einem Diebstahl zahlt ihm seine Versicherung jedoch nur die günstigsten Preise zurück, die das Internethandel-Vergleichsportal Toppreise.ch ausspuckt.

Bei Ernst Häfliger ist vor ein paar Wochen eingebrochen worden. Die Diebe hatten es vor allem auf seine Elektronik-Geräte abgesehen. Kamera, MP3-Player, DAB-Radio – alles weg.

Als er den Einbruch der Polizei und seiner Versicherung, der «Allianz», meldete, ging zunächst alles reibungslos vonstatten. So wurde das zerstörte Fenster schnell ersetzt.

«Neupreis gemäss Toppreise.ch»

Als Ernst Häfliger jedoch die Abrechnung über die gestohlenen elektronischen Geräte erhielt, stutze er. Bei praktisch jedem Gerät ist auf der Liste der «Allianz» aufgeführt: «Neupreis gemäss Toppreise.ch».

Der Versicherte ist frustriert: Er kaufe zwar auch hie und da im Internet ein, sagt er im Konsumentenmagazin «Espresso» auf Radio SRF 1. Gerade bei elektronischen Geräten lege er jedoch Wert auf Ansprechpartner und guten Service. Dies sei bei einer Online-Bestellung immer schwierig.

Möchte die «Allianz»-Versicherung ihre Versicherten zu Schnäppchenjägern umerziehen? Sprecher Hans Peter Nehmer verteidigt die Praxis: «Toppreise.ch ist nicht einfach ein Schnäppchenportal, dort sind verschiedene Händler vertreten.» Wie jeder Konsument auch vergleiche die «Allianz» Preise im Internet. Und: «In der Regel nehmen wir nicht den günstigsten Preis. Meistens ist es ein Mittelwert.»

Allianz räumt Fehler ein

Die Abrechnung der «Allianz» Im Fall von Ernst Häfliger liegt «Espresso» vor. Hier nahm die Versicherung offensichtlich jeweils doch den tiefsten Preis als Referenz.

Hans Peter Nehmer: «Hier haben wir sehr wahrscheinlich nicht überall den richtigen Preis berechnet.» Die «Allianz» hat Ernst Häfliger mittlerweile nach der Intervention von «Espresso» einen zusätzlichen Betrag gutgeschrieben.

Mit der Tiefpreis-Praxis steht die «Allianz» nicht alleine da. Eine Umfrage von «Espresso» zeigt: Auch andere Hausrats-Versicherungen minimieren die Entschädigungen. Andere sind kulanter.

  • AXA: Das Gerät wird zum «marktüblichen Preis» ersetzt. Dieser ist «vom Gerät abhängig».
  • Zürich: Die Entschädigung hängt davon ab, ob ein Kunde den betroffenen Artikel online oder im Fachhandel gekauft hat. Die Obergrenze ist der empfohlene Herstellerpreis, die Untergrenze der günstigste Online-Preis.
  • Helvetia: Entscheidend ist, wie der Versicherte üblicherweise einkauft. Entsprechend gibt es den Online-Preis, den Grossmarkt-Preis oder den Fachmarkt-Preis.
  • Mobiliar: Entscheidend ist, wo der gestohlene Artikel gekauft wurde. Entsprechend gibt es den Online-Preis, den Grossmarkt-Preis oder den Fachmarkt-Preis.
  • Visana: Ist ein Beleg vorhanden, wird ein Gerät entsprechend dem aktuellen Preis beim tatsächlichen Händler ersetzt. Fehlt ein Beleg, greift die Versicherung auf Preislisten grosser Einzelhändler zurück.
  • CSS: Die Entschädigung «kann sich nach den tiefsten Preisen auf dem Markt richten». Bei mangelnder Internetaffinität oder hohem Alter kann auch der Preis im Fachhandel entschädigt werden.
  • Baloise: Der Preis wird von einer Schadenplattform festgelegt. Diese greift auf das Preisniveau von Anbietern wie z.B. Digitec zurück und liegt tiefer als im Fachhandel.
  • Generali: Die Entschädigung orientiert sich auch am Onlinehandel. Im Einzelfall kann auch der Fachhandel Referenz sein, gerade wenn das Gerät dort gekauft wurde.

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