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Bank besteht auf Kündigung von auslaufender Hypothek
Aus Espresso vom 04.02.2016. Bild: Keystone
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Wohnen Bank besteht auf Kündigung von auslaufender Hypothek

Eine Festhypothek läuft normalerweise über eine fixe Laufzeit und läuft dann auf einen bestimmten Termin aus. Was viele Kunden nicht wissen: Bei einigen Banken muss man auch eine Festhypothek kündigen. Sonst kann es bei einem Bankwechsel teuer werden.

Nicht schlecht gestaunt hat ein Raiffeisen-Kunde aus der Ostschweiz, als er erfuhr, dass seine Festhypothek eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr hat: «Unsere Festhypothek über 600'000 Franken lief im Januar 2016 ab. Da wir ein sehr gutes Angebot einer anderen Bank erhielten, wollten wir wechseln.»

Doch da hatte der Raiffeisen-Kunde die Rechnung ohne die Raiffeisenbank gemacht. «Als wir dem Kundenberater mitteilten, dass wir die Hypothek bei der Konkurrenz machen werden, sagte er, wir hätten die sechs monatige Kündigungsfrist verpasst.»

Die Hypothek wird in diesem Fall für ein halbes Jahr als variable Hypothek weitergeführt. Allerdings sind die Zinssätze für variable Hypotheken sind im Vergleich mit Festhypotheken fast doppelt so hoch.

Kundenunfreundliche Kündigungsfrist bei Raiffeisen

Der Raiffeisen-Kunde staunte nicht schlecht: Mit einer Kündigungsfrist hatte er bei einer fixen Vertragslaufzeit nicht gerechnet. Die Begründung für die absurde Praxis liegt im Kleingedruckten.

Bei Raiffeisen schliessen die Kunden nämlich einen Basiskreditvertrag ab, wie Mediensprecher Franz Würth gegenüber dem Konsumenten-Magazin «Espresso» von Radio SRF 1 sagt: «Festhypotheken sind bei Raiffeisen keine eigenständige Verträge, sondern werden immer in Kombination mit einem Basiskreditvertrag abgeschlossen. Dieser Basiskreditvertrag muss ein halbes Jahr vorher gekündigt werden, wenn die Absicht besteht, die Festhypothek aufzuheben.»

Vom Vorwurf einer sehr kundenunfreundlichen Lösung will Würth nichts wissen: «Raiffeisen betreut in der Schweiz ein Viertel aller Hypotheken, bisher hatten wir mit der Kündigungsfrist keine Probleme.»

Mehrheit der Finanzinstitute hat keine Kündigungsfrist

Dass es auch anders geht, zeigt eine Umfrage von «Espresso» bei verschiedenen Banken und Finanzinstituten. Keine Kündigungsfrist bei Festhypotheken gibt es bei Postfinance, Migrosbank, UBS und Credit-Suisse. Bei Swisslife kann der Kunde bis fünf Tage vor Ablauf sagen, ob er die Hypothek zurückzahlt oder verlängert.

«Die fünftägige Anzeigefrist ist keine Kündigungsfrist, sondern wird für administrative Arbeiten benötigt», schreibt Swisslife. Alle Finanzinstitute betonen, dass sie ihre Kunden bei Ablauf der Hypotheken frühzeitig - drei bis sechs Monate - kontaktieren würden.

Neben Raiffeisen kennt von den angefragten Finanzinstituten nur noch die Axa-Winterthur eine Kündigungsfrist von 6 Monaten bei Festhypotheken.

Der «Espresso»-Hörer konnte sich nach langem Feilschen und Verhandeln doch noch mit der Raiffeisenbank einigen und er hat nochmals eine Festhypothek für 3 Jahre abgeschlossen. Allerdings: «Den Kündigungstermin für die Hypothek habe ich mir bereits dick in der Agenda eingetragen.»

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