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Wohnen Kein Nachmieter: Wieviel muss ich bezahlen?

Bei einer ausserterminlichen Kündigung muss die Miete bis zum ordentlichen Termin weiter bezahlt werden. Dasselbe gilt auch für die Nebenkosten. Laut Rechtsexpertin Doris Slogo kann der Mieter aber Abzüge machen.

Bei vielen Mietwohnungen gelten fixe Zügeltermine im Frühling und im Herbst. Diese Termine werden dann zum Problem, wenn der Mieter die Wohnung früher verlassen will. Ohne Nachmieter kann die Angelegenheit ziemlich teuer werden.

Auch Jürgen Hafner aus Embrach muss mit höheren Kosten rechnen als erwartet: Er hat seine Wohnung ausserterminlich auf Ende Januar gekündigt. Der ordentliche Kündigungstermin wäre Ende März.

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Kein Nachmieter gefunden: Wie viel muss ich bezahlen?
aus Espresso vom 25.01.2012.
abspielen. Laufzeit 2 Minuten 16 Sekunden.

Nebenkosten müssen nicht voll bezahlt werden

Da er keinen Nachmieter gefunden hat, muss er wohl oder übel die Miete bis Ende März bezahlen, das ist soweit klar. Doch wie sieht es mit den Nebenkosten aus? Jürgen Hafner möchte von «Espresso» wissen, ob er diese auch für die Monate Februar und März bezahlen muss.

Rechtsexpertin Doris Slongo erklärt, dass Mieter bei einer ausserterminlichen Kündigung grundsätzlich auch die Nebenkosten bezahlen müssen. Allerdings nicht komplett: « Der Mieter kann jene Kosten abziehen, die nicht anfallen oder geringer sind, wenn niemand in der Wohnung lebt. Das können zum Beispiel Kosten für Warmwasser, Strom oder Heizung sein. Die Waschküche wird auch nicht mehr benutzt und kann deshalb auch abgezogen werden.»

Effektive Kosten mit dem Vermieter klären

Fixe Kosten, die auch entstehen, wenn niemand in der Wohnung lebt – beispielsweise Hauswartkosten – müssen jedoch weiter bezahlt werden. Am besten klärt man bei einer vorzeitigen Kündigung beim Vermieter ab, wie hoch die variablen Kosten, die eingespart werden können, sind. Diese kann der Mieter dann gleich vom monatlichen Nebenkosten-Akonto abziehen.

Wenn der Vermieter das nicht oder nicht vollständig sagen kann, hat der Mieter das Recht auf Rückerstattung der eingesparten Kosten, sobald der Vermieter die Nebenkosten-Abrechnung machen kann.

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