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Welche Schäden Mieter zahlen müssen
Aus Kassensturz vom 07.06.2011.
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Wohnen Welche Schäden Mieter zahlen müssen

Wenn Mieter aus der Wohnung ziehen, gibt es oft Ärger. Loch im Parkett, Flecken an der Wand, beschädigte Küchenplättli: Viele Vermieter verlangen, dass der Mieter alles bezahlen muss. Stimmt nicht. «Kassensturz» sagt, was Mieter bei der Wohnungsübergabe für Rechte haben.

Zwei Jahre haben Sandra und Frank Donner oberhalb von Steckborn gewohnt. Sie kündigten ihre Wohnung ganz normal auf Ende März. Bereits vor der Übergabe wollte die Verwaltung den Schlüssel, um die Wohnung Interessenten zu zeigen. Sandra Donner ist von der Verwaltung total enttäuscht, sie fühlt sich hintergangen: «Man hat uns vorgetäuscht, dass sie die Wohnung nur weitervermieten wollten. Sie sind aber hinterrücks in die Wohnung gegangen und haben Malerarbeiten ausführen lassen.»

Ende Februar konnte die Familie Donner, ihre zwei Kinder und zwei Hunde in ihr neues Heim einziehen. Die Dachwohnung stand leer. Die Familie plante, die Zimmer vor der Übergabe zu streichen und zu reinigen. Dann, anfangs März wollte die Verwaltung die Wohnung Interessenten zeigen. Donners dachten sich nicht Böses, händigten den Schlüssel aus und wiesen darauf hin, dass die Wohnung noch nicht zur Übergabe bereit sei.

Doch die Verwaltung nutzte den Zugang zur Wohnung, nicht um diese Interessenten zu zeigen, sondern um diese postwendend streichen zu lassen. Donners wurden sie nicht informiert, obwohl sie offiziell noch Mieter waren: Sie hatten die ganze Märzmiete bezahlt. Sandra Donner ärgert sich, dass über ihren Kopf hinweg Entscheidungen getroffen wurden: «Die Verwaltung hat uns weder telefonisch noch schriftlich informiert, sie hat Dinge renovieren lassen, ohne uns zu fragen und dann hat man uns ganz cool die Rechnung präsentiert.»

Kompetenzen überschritten

Für Hugo Wehrli, Geschäftsführer des Ostschweizer Mieterverbands ist dieses Verhalten nicht zulässig. Die Verwaltung habe Kompetenzen überschritten: «Man kann nicht, wenn man Schlüssel zur Besichtigung bekommt, schon Handwerker hineinschicken, zumal vom Mieter klar kommuniziert worden war, dass die Wohnung noch nicht Abgabe bereit war. Zudem hätte zuerst festgestellt werden müssen, was renoviert werden muss und für was der Mieter verantwortlich ist. Das kann man jetzt im Nachhinein nicht mehr bestimmen.»

Die Malerarbeiten stellte die Vermieterin, die Bernina Verwaltungs AG der Familie Donner in Rechnung. Eine Pauschale von 1800 CHF. Sandra Donner ärgert sich gewaltig, geplant war, dass ihr Vater, Maler von Beruf, die Wohnung umsonst gestrichen hätte. Die Rechnung haben Donners nur deshalb bezahlt, weil die Verwaltung Druck machte. In einem Email drohte sie damit, dass sie sonst das Mietzins-Depot bis zu zwei Jahren einbehalten könne.

Das trifft so nicht zu: Gemäss Gesetz müssten die Ansprüche vom Vermieter innerhalb von einem Jahr und rechtlich geltend gemacht werden.

Die Vermieterin, die Bernina Verwaltungs AG sagt, dass sie in der Vergangenheit oft schlechte Erfahrungen mit selbstgestrichenen Wohnungen gemacht hätte. In einer Stellungnahme räumt sie Fehler ein, und schriebt, sie hätten in gutem Glauben zu Gunsten des Mieters handeln wollen, akzeptierten aber den Einwand von Familie Donner, dass sie diese vorher hätten informieren müssen.

Anrecht auf Mietzinsreduktion

Laut Gesetz haben Mieter Anrecht auf eine Wohnung in einwandfreien Zustand. Wenn eine Wohnung beispielsweise wegen Handwerksarbeiten nur eingeschränkt nutzbar ist, dann hat der Mieter Anrecht auf eine Mietzinsreduktion. Hugo Wehrli, Geschäftsführer Ostschweizer Mieterverband stellt fest: «So wie das abgelaufen ist, haben die Mieter Anrecht auf eine Reduktion, d.h. während der Mietzeit waren Handwerker in der Wohnung und die Wohnung hat nicht im vertraglichen Zustand zur Verfügung gestanden.»

Anfangs April hat Sandra Donner dem Chef der Bernina Verwaltungs AG geschrieben, sie forderte 1200 Franken Miete zurück. Bis heute hat sie keine Antwort bekommen. Sie will weiterkämpfen, wenn es sein muss, auch vor Mietgericht. 

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