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Espresso Aha!: Warum beim Tagfahrlicht das Rücklicht nicht brennt
Aus Espresso vom 26.11.2018. Bild: Keystone
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«Espresso Aha!» Warum beim Tagfahrlicht das Rücklicht nicht brennt

Beim obligatorischen Tagfahrlicht muss das Auto nur vorne beleuchtet sein. «Espresso Aha!» erklärt den Grund dafür.

Das nervt! Gerade im Herbst, wenn es früher dämmert, begegnen einem auf der Strasse regelmässig Autos, die nur vorne Licht eingeschaltet haben. Denn viele Autofahrer fahren auch bei schlechter Sicht nur mit Tagfahrlicht. Sie vergessen dabei, dass dann zwar das Vorderlicht brennt, aber nicht das Rücklicht. So erkennt man die Fahrzeuge von hinten nur schlecht.

Dass das Rücklicht beim Tagfahrlicht nicht ebenfalls leuchten muss, hat zwei Gründe: «Einerseits soll dies Strom sparen», sagt Anton Keller, Leiter Mobilitätsberatung beim TCS. Tagfahrlichter seien häufig LED-Leuchten, die weniger hell brennen, weniger Energie brauchen und so auch langlebiger sind. Zum Vergleich: Beim Abblendlicht brennt zusätzlich das Rücklicht und auch das Armaturenbrett ist beleuchtet.

«Rücklicht bei Tageshelle ist unnötig»

Andererseits fanden es Behörden und Politik unnötig, dass beim Tagfahrlicht auch das Rücklicht brennen muss, als am 1. Januar 2014 das Obligatorium eingeführt wurde. Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen Astra erklärt: «Die Idee ist, dass man bei der sogenannten Tageshelle die entgegenkommenden Fahrzeuge besser erkennt.»

«Espresso Aha!»

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Diese Massnahme zur Steigerung der Verkehrssicherheit zeigt offenbar Wirkung. Eine Untersuchung nach drei Jahren zeigte, dass es dank dem Tagfahrlicht weniger Unfälle und weniger Verkehrsopfer gibt. Dennoch hat die Massnahme eine Schattenseite. Viele Autofahrer fahren auch bei schlechten Sichtverhältnissen nur mit dem Tagfahrlicht, statt, wie vorgeschrieben, das Abblendlicht einzuschalten.

Bei schlechter Sicht: Abblendlicht

Es gehe nicht darum, dass man mit Tagfahrlicht herumfahren könne, solange man als Autofahrer noch genug sehe. Die Frage ist laut Thomas Rohrbach vom Astra: «Ab wann schalte ich das Licht ein, damit mich die anderen Verkehrsteilnehmer korrekt erkennen können.»

An der Verkehrsregel, dass man bei schlechter Sicht mit Abblendlicht fahren müsse, habe die Einführung des Tagfahrlichts nichts geändert. Schlechte Sicht bedeute beispielsweise im Tunnel, bei Dämmerung, nachts, bei Regen oder Schnee und im Nebel.

Immer mehr Autos sind mit Sensoren ausgestattet, die das Abblendlicht automatisch zuschalten. Wer aber mit verschiedenen Autos unterwegs sei, könne hier reinrasseln, sagt Anton Keller vom TCS: «Früher war es einfacher. Da war man es sich gewohnt, im Tunnel das Abblendlicht einzuschalten.» Heute ist das in einem Fahrzeug mit Lichtautomatik nicht mehr nötig, bei anderen Autos aber schon. Und da werde das Abblendlicht dann vergessen.

Auch realisieren wohl einige Autofahrer nicht, dass das Rücklicht nicht brennt, weil die Strasse vor Ihnen ja vom Tagfahrlicht beleuchtet ist. Dass beim Tagfahrlicht deshalb auch obligatorisch das Rücklicht brennen muss, erachten aber beide Experten als unnötig.

Der TCS bevorzugt Kampagnen, welche die Autofahrer daran erinnern, rechtzeitig das Abblendlicht einzuschalten. Wer bei schlechter Sicht ohne unterwegs ist, kann übrigens mit 40 Franken gebüsst werden.

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