Für ein Testament braucht es nicht zwingend einen Notar oder Anwalt. Damit es gültig ist, müssen indes einige Punkte beachtet werden. So muss es etwa handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein.
Ein Erbvertrag empfiehlt sich, wenn die sogenannten «Pflichtteile» verletzt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Kinder ganz auf eine Erbschaft verzichten, solange noch ein Elternteil lebt. Für den Erbvertrag braucht es jedoch zwingend einen Notar.
Rosmarie Naef, Juristin und Beobachter-Erbrechtsexpertin, erklärt, wie man seinen Nachlass richtig regelt und beantwortet Hörerfragen rund um das Thema «Testament und Erbschaft».