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Mit einem Ehevertrag kann geregelt werden, in welchem Ausmass der hinterbliebene Ehegatte im Todesfall begünstigt werden soll.
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Erben: Partnerbegünstigung

Der Tod eines Ehepartners ist schlimm genug. Kommen noch Geldsorgen dazu, ist das Unglück doppelt gross. Geldprobleme können dann auftreten, wenn der hinterbliebene Ehepartner mit seinen Kindern teilen muss. Das lässt sich vermeiden, wenn man den Ehepartner noch zu Lebzeiten begünstigt.

Urs Manser beratet für Pro Senectute Luzern Seniorinnen und Senioren kostenlos bei Rechtsfragen. Er zeigt an einem Beispiel, was nach Ableben eines Ehegatten mit oder ohne Patientenbegünstig passiert.

In seinem Beispiel haben die Eheleute jung geheiratet und sind ohne finanzielle Polster in die Ehe gestartet. Sie haben hart gearbeitet, so dass sie sich ein Haus leisten konnten. Das Haus konnte über die Jahre hinweg abbezahlt werden, und es liess sich sogar noch Geld auf die Seite legen. Wenn in diesem Fall ein Ehegatte stirbt und kein Testament vorhanden ist, kommt die gesetzliche Regelung zum Zug. Das heisst: Der hinterbliebene Ehegatte muss das Erbe mit den Nachkommen teilen.

Besteht das gemeinsam erwirtschaftete Vermögen mehr oder weniger nur aus dem Haus, kann das beim Erben zu Problemen führen. Schlimmstenfalls müsste der hinterbliebene Ehegatte das Haus verkaufen, um den Kindern den ihnen zustehenden Anteil auszahlen zu können.

Mit einer Partnerbegünstigung lässt sich eine solche Situation vermeiden. Mittels eines Ehevertrags lässt sich festlegen, wieviel des erwirtschafteten Vermögens dem hinterbliebenen Ehepartner im Todesfall zustehen soll.

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