Gleich vorweg: Nachfragen ist das A und O! Meistens hat ein Bauer nichts dagegen, wenn man sein maschinell abgeerntetes Bohnen- oder Kartoffelfeld nachpflückt und so gratis zu einem feinen Znacht kommt.
Felder, auf denen man offiziell selber pflücken kann, bieten gute Angebote. Es lohnt sich, auf Hinweistafeln zu achten oder im Internet nach solchen Bauernbetrieben zu suchen.
Früchte dürfen nicht von Ästen abgelesen werden, welche über den Gartenzaun in den Gehweg hinein reichen. Jedes Waldstück gehört jemanden, doch hier darf man nach Mass, d.h. für den Eigengebrauch pflücken. Für Pilze gelten kantonal besondere Regeln: Die Internetseite der «Schweizerischen Vereinigung Amtlicher Pilzkontrollorgane» gibt dazu Auskunft.
Für die ganze Schweiz gilt: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Früchte, Kräuter oder Pilze gesammelt werden.