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Früchte dürfen nicht von Ästen abgelesen werden – auch nicht, wenn sie vom Gehweg zu pflücken wären. Aber: Fragen ist immer erlaubt.
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Fremde Früchte pflücken (fast) verboten

Obst, Gemüse und Kräuter auf einem Feld dürfen nicht gepflückt oder vom Boden aufgelesen werden – ausser die Besitzer und Besitzerinnen weisen mit Tafeln explizit darauf hin. Dennoch gibt es Möglichkeiten, zu einer günstigen Ernte zu kommen.

Gleich vorweg: Nachfragen ist das A und O! Meistens hat ein Bauer nichts dagegen, wenn man sein maschinell abgeerntetes Bohnen- oder Kartoffelfeld nachpflückt und so gratis zu einem feinen Znacht kommt.

Felder, auf denen man offiziell selber pflücken kann, bieten gute Angebote. Es lohnt sich, auf Hinweistafeln zu achten oder im Internet nach solchen Bauernbetrieben zu suchen.

Früchte dürfen nicht von Ästen abgelesen werden, welche über den Gartenzaun in den Gehweg hinein reichen. Jedes Waldstück gehört jemanden, doch hier darf man nach Mass, d.h. für den Eigengebrauch pflücken. Für Pilze gelten kantonal besondere Regeln: Die Internetseite der «Schweizerischen Vereinigung Amtlicher Pilzkontrollorgane» gibt dazu Auskunft.

Für die ganze Schweiz gilt: In Natur- und Pflanzenschutzgebieten dürfen keine Früchte, Kräuter oder Pilze gesammelt werden.

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