Im Gespräch mit Pia Kaeser stellt Martin Mezger die drei Varianten vor. Er ist Geschäftsführer der Hatt-Bucher-Stiftung, die sich für ältere Menschen einsetzt.
Kapitalbezug
Beim Kapitalbezug lässt man sich den gesamten angesparten Betrag von der Pensionskasse auszahlen. Dadurch lässt sich vielleicht ein lang gehegter Wunsch erfüllen. Mit dem Geld muss aber sorgsam umgegangen werden. Zusammen mit der AHV-Rente soll es im Alter ein regelmässiges Einkommen garantieren, mit dem sich das Leben finanzieren lässt. Wer sein Geld anlegen will, will gut beraten sein, um das Risiko eines Geld-Verlustes zu verringern. Geld aus dem bezogenen Kapital sollte man nicht im grossen Stil verschenken. Das würde sich spätestens dann negativ auswirken, sollte man auf Ergänzungs-Leistungen angewiesen sein.
Rente
Das angesparte Geld aus der Pensionskasse kann man auch als monatliche Rente beziehen. Das hat den Vorteil, dass man sich nicht um ein grosses Vermögen kümmern muss und bis ans Lebensende über ein regelmässiges Einkommen verfügt.
Teilbezug
Kapitalbezug oder Rente lässt sich auch kombinieren. Beim Teilbezug lässt man sich einen kleinen Teil des Kapitals ausbezahlen, der grössere Teil bleibt bei der Pensionskasse und wird monatlich als Rente bezogen.