Auflisten sollte man vornehmlich Kosten die durch Krankheit oder Behinderung entstanden sind. Ein Jahreskonto-Auszug der Krankenkasse verschafft hier Übersicht. Die Zahlungen, welche von der Krankenkasse bereits beglichen wurden, können nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Auch wer pflegebedürftig ist, IV-Leistungen oder Hilflosen-Entschädigungen bezieht, sollte dies in der Steuererklärung angeben.
Unbenutzte Zimmer
Haus- oder Wohnungsbesitzer, die nicht mehr alle ihrer Zimmer benötigen, können eine Unternutzung geltend machen. Dies allerdings nur, wenn die Zimmer weder untervermietet noch als Gästezimmer benutzt werden. Das Zimmer darf aber möbliert sein.
Hans Peter Fehr von Pro Senectute Zürich ist Experte auf diesem Gebiet. Er füllt jährlich mit weiteren 70 Helfern zusammen gegen eine moderate Gebühr Steuerbögen für Seniorinnen und Senioren aus. Er kennt viele nützliche Tipps, die er uns gerne - auch in einem zusätzlichen, längeren Interview bekannt gibt.