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Abgelaufene Medikamente – Darf man sie noch einnehmen?
Aus Puls vom 25.08.2014.
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Abgelaufene Arzneien – Anwendung auf eigene Gefahr

Millionen Franken wandern in den Müll, weil das Ablaufdatum von Medikamenten zu restriktive sei. Viele Arzneien könne man problemlos wesentlich länger konsumieren als auf der Packungsbeilage angegeben. So heisst es, aber stimmt das auch wirklich? «Puls» ist der Frage nachgegangen.

Da ist die Rede vom 100-jährigen Aspirin, in dem man immer noch 70 Prozent des Wirkstoffes nachweisen konnte. Oder etliche Schmerztabletten, die Jahre nach dem Verfallsdatum noch immer 90 Prozent Wirkstoff aufwiesen. Dies lässt vermuten, dass man solche Medikamente problemlos auch noch nach dem Ablaufdatum einnehmen kann. «Nützt es nichts, so schadet's nicht», scheint für viele Konsumenten die Devise zu lauten.

Bauch- statt Kopfweh

Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht, wie «Puls» im Labor des Kantonsapothekeramts in Bern erfahren hat. Tatsächlich nimmt die Wirkstoffkonzentration oft nur sehr langsam ab und liegt noch Monate oder gar Jahre später im vorgeschriebenen Wirkungsbereich von ca. 95 Prozent.

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Wann darf man abgelaufene Medikamente noch nehmen?
aus Ratgeber vom 25.08.2014. Bild: Colourbox
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Doch die abgebauten Teile eines Wirkstoffs verpuffen nicht etwa in der Luft, sondern wandeln sich in Zersetzungsprodukte um.

Wenn also noch 90 Prozent des Wirkstoffes nachweisbar sind, stehen dem an die 10 Prozent eines Zersetzungsproduktes gegenüber. Und nicht immer ist dieses harmlos. So kann es sein, dass eine Tablette nach dem Verfallsdatum zwar noch gegen Kopfschmerzen hilft – aber wegen des Zersetzungsproduktes auch Bauchschmerzen verursacht.

Medikamente im Test

«Puls» hat zwei abgelaufene Medikamente zum Test ins Labor gebracht: Eine Kopfschmerztablette, abgelaufen vor vier Jahren, und ein Kindersirup gegen Schmerzen, vor einem Jahr abgelaufen. Beide Medikamentenanalysen bestätigten diese Angaben:

  • Die Kopfschmerztablette hatte noch 70 Prozent des Wirkstoffes. Doch sie wies viel zu viele Anteile des Zersetzungsproduktes Salycylsäure auf – einer Substanz, die tatsächlich Bauchschmerzen verursacht.
  • Beim Kindersirup war der Wirkstoff zwar noch im vorgeschriebenen Bereich, allerdings waren dort mehr als zwölf Verunreinigungen auszumachen, von denen nicht klar ist, um was genau es sich handelt. Ob harmlos oder schädlich bleibt da offen.

Richtige Lagerung ist das A und O

Nun ist es aber doch nicht so, dass man jedes Medikament direkt am Tage des Verfalls in den Abfall werfen muss:

  • In der Regel kann man gängige Kopfweh- und Schmerztabletten auch ein paar Monate nach dem Ablaufdatum noch einnehmen.
  • Bei Salben sollte man Fettsalben von Salben auf Wasserbasis unterscheiden. Fettsalben werden mit der Zeit ranzig, sind aber nicht sehr problematisch. Salben auf Wasserbasis hingegen sind, sobald sie geöffnet sind, sehr anfällig für Verunreinigungen. Der Grund: Pilze und Bakterien fühlen sich im Wasser wohl und können sich schnell ansiedeln und vermehren.
  • Deswegen ist auch bei bereits angebrochenen Flüssig-Arzneimitteln Vorsicht geboten. Hier sind ebenfalls Pilze und Bakterien das Problem.

Was aber immer gilt: Die Medikamente müssen richtig gelagert sein. Wer eine Packung Kopfwehtabletten im Auto lagert, wo sie viel zu hoher Hitze ausgesetzt ist, sie danach allenfalls gar noch mit auf eine Bergtour nimmt, was Temperaturschwankungen zur Folge hat, oder sie im feuchten Badezimmer lagert, begünstigt den Zerfall des Medikaments.

Und dann gibt es da noch das Problem mit der Haftung: Wer ein Medikament nach Ablaufdatum konsumiert, tut dies auf eigenes Risiko. Die Hersteller haften nur bis zum Verfallsdatum – sollten unerwünschte oder gar gefährliche Nebenwirkungen auftreten, kann man sie danach nicht mehr dafür belangen.

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