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Spielsucht: Mit Gesetzen und Verordnungen kaum zu stoppen
Aus Puls vom 21.01.2019.
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Neues Geldspielgesetz Die Spielsucht ist mit Gesetzen und Verordnungen kaum zu stoppen

Fast zwei Milliarden Franken verzocken Spieler in der Schweiz jedes Jahr beim Glücksspiel. Mit dem Inkrafttreten des neuen Geldspielgesetzes dürfen künftig nur noch konzessionierte Betreiber Spiele anbieten. Wie dabei gegen unkontrolliertes Zocken vorgesorgt werden soll, dazu äussert sich niemand.

Schillernde Farben und rasche Bildwechsel. Glücksspiele, egal ob am Automaten im Casino oder Online, sind so konzipiert, dass sie ihre Nutzer in den Bann ziehen – dazu verleiten, immer weiter zu spielen.

Das Angebot solcher Spiele will geregelt sein. Und so hat bereits vor sieben Jahren das Volk einem Verfassungsartikel zugestimmt, der im Juni 2018 in der Annahme eines neuen Geldspielgesetzes mündete.

In der offiziellen Mitteilung hiess es im vergangenen November: «Der Bundesrat hat die dazugehörigen Verordnungen auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Das Gesetz lässt neue Online-Spiele zu und stärkt den Schutz vor Spielsucht. Die Bestimmungen zur Zugangssperre treten erst ein halbes Jahr später in Kraft, da bewilligte Online-Spielbankenspiele erst ab diesem Zeitpunkt tatsächlich angeboten werden können.»

Jetzt also ist das Rennen eröffnet. Konzessionierte Spielebetreiber wie die grossen Lotteriegesellschaften Loterie Romande und Swisslos, aber auch die etablierten Schweizer Casinos können ihre Konzessionen auf das Onlinegeldspiel erweitern. Ausländische Spieleplattformen, die durch Schweizer Recht kaum zu erreichen sind, sollen durch Internetsperren von dem lukrativen Geschäft ausgeschlossen werden.

Besserer Schutz vor einer Spielsucht

Durch die Zulassungsprüfung verspricht man sich auch einen besseren Schutz vor problematischem, ruinösem Spielverhalten. Wie dieser jedoch gewährleistet werden soll, dazu wollen sich die Anbieter derzeit auf Anfrage noch nicht äussern.

Sie verweisen auf die ohnehin strengen Regulierungen in der Schweiz und den noch offenen Ausgang des Bewerbungsverfahrens bei der eidgenössischen Spielbankenkommission.

Über das Ausmass des Problems herrscht zwischen Präventionsfachleuten und Betreibern Uneinigkeit. Gehen die Spieleanbieter von höchstens zwei Prozent gefährdeten Spielern aus, verweisen die Suchtexperten auf internationale Erfahrungen, nach denen sich bei den anonymeren online Spieleplattformen vier- bis siebenmal mehr Spieler mit problematischem Spieleverhalten sammeln.

Zudem seien von finanziell ruinösem Spiel durchschnittlich zehn Personen im Umfeld der Spieler mitbetroffen und würden die indirekten Sozialkosten durch Spielsucht zusätzlich in die Höhe treiben.

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Wenn Angehörige spielsüchtig sind
aus Ratgeber vom 21.01.2019. Bild: Keystone / Gaetan Bally
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Ob und wie im Online-Spielbetrieb die Suchtprävention gestärkt werden soll, ist derzeit nicht erkennbar. Freiwillige Spielsperren und schriftlich auf den Plattformen einsehbare Informationen zu Spielsucht und ihrer Behandlung gab es auch bislang bereits.

Mit der Ausweitung ihres Spieleangebotes im Internet werden die Schweizer Spielebetreiber in Zukunft auch diejenigen im Auge behalten müssen, die weitgehend anonym und online spielen.

Massnahmen gegen Spielsucht

Bei Menschen, die ihr Spielverhalten nicht kontrollieren können, dauert es im Durchschnitt fünf Jahre, bevor sie ihr Problem selbst erkennen – und anschliessend weitere fünf Jahre, bevor sie Hilfe in Anspruch nehmen.

Das ist der Grund, warum die Suchthilfe fordert, gefährdete Spieler früher erkennen und dann auch behandeln zu können. Dabei geht es nicht zuletzt auch um Geld: Für die Prävention werden derzeit nicht einmal fünf Millionen Franken aus den Spielerträgen von fast zwei Milliarden eingesetzt.

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Das Geldspiel, und wenn die Suche nach Glück zur Sucht wird
aus Treffpunkt vom 21.01.2019. Bild: Keystone / Gaetan Bally
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Spielsperren allein oder Appelle an die freiwillige Kontrolle führen dabei kaum zum Ziel, da die Betroffenen ihr Spielverhalten dauerhaft nicht aus eigenem Antrieb kontrollieren können. Die Behandlung einer Spielsucht basiert dabei, wie bei anderen Suchterkrankungen auch, auf Gesprächs- und Verhaltenstherapie.

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