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Patientenverfügung: Hilfreich, aber komplex
Aus Puls vom 26.10.2015.
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Eine Patientenverfügung sorgt für Klarheit – im Prinzip

Eine Patientenverfügung ausfüllen, und schon ist alles klar, wenn man mal ohne Bewusstsein in ein Spital eingeliefert wird. So die verbreitete Meinung. Dass dem nicht immer so ist, zeigt der Spital-Alltag: Patientenverfügungen sorgen oft für mehr Verunsicherung als für die angestrebte Klarheit.

Schlecht beraten ist, wer in seine Patientenverfügung einfach reinschreibt: «Ich will nicht reanimiert werden». Das kann im Ernstfall das Leben kosten. Denn in der Praxis müssen viele Patienten zum Beispiel nach einer Operation vorübergehend künstlich beatmet werden. Wird das in einer Patientenverfügung kategorisch untersagt, kann das – völlig unnötig – zum Tode führen.

«Den Patienten fehlt meist das nötige Fachwissen, um eine Patientenverfügung kompetent auszufüllen.» Das erklären Mediziner, die für eine Nationalfonds-Studie zu Patientenverfügungen befragt wurden.

Audio
Patientenverfügung mit Hausarzt ausfüllen
aus Ratgeber vom 26.10.2015. Bild: Keystone
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Eine weitere Schwierigkeit sehen die Befragten bei Verfügungen, die Jahre zuvor in gesundem Zustand ausgefüllt wurden. Stimmt der Wille von damals noch mit dem heutigen überein? Einerseits hat sich über die Zeit vielleicht die Person weiterentwickelt. Andererseits ist es sehr schwierig, im Voraus abzuschätzen, was man im entscheidenden Moment wirklich will.

Unabhängig davon stellt sich häufig auch das Problem, dass die Verfügung gar nicht auffindbar ist.

Die wichtigsten Tipps

Worüber sich alle einig sind, die mit Patientenverfügungen zu tun haben: Man soll sie niemals für sich allein im stillen Kämmerlein ausfüllen. Das Gespräch mit einer Vertrauensperson und am besten auch mit dem Hausarzt hilft, falls auf Grund der ausgefüllten Verfügung allein Unklarheiten bleiben. Gut beraten ist, wer sich von einer Fachperson beraten lässt.

  • Mindestens eine Vertrauensperson als Ansprechpartner für die Mediziner benennen.
  • Die Bedürfnisse und Anordnungen klar ausführen, Wertehaltungen niederschreiben.
  • Dafür sorgen, dass die Patientenverfügung im Ernstfall überhaupt gefunden wird. Zum Beispiel, indem eine Kopie beim Hausarzt oder bei der Vertrauensperson hinterlegt ist.
  • Alle paar Jahre überprüfen, ob die Verfügung der aktuellen Situation noch angemessen ist.

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