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Heute vor 107 Jahren: Absinthverbot tritt in Kraft
Aus Tageschronik vom 07.10.2015. Bild: keystone
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Absinth – Nicht harmlos, aber auch kein Teufelszeug

Obwohl aus einer Heilpflanze gewonnen, stand Absinth lange im Ruf eines Gebräus, das blind und blöde macht. Zu unrecht, wie man mittlerweile weiss.

Wer heute ein Glas Absinth bestellt, kann sich kaum vorstellen, dass der Genuss der «grünen Fee» in der Schweiz 95 Jahre lang per Verfassungsartikel verboten war. Den wenigstens wird aber auch bewusst sein, dass das Modegetränk aus einer Heilpflanze mit langer Geschichte gewonnen wird: Wermut, lateinisch «Absinthium».

Sprichwörtlich bittere Medizin

Wermut regt den Appetit an und hilft gegen Beschwerden des Verdauungstrakts, fördert die Leberfunktion und lindert Krämpfe im Darm- und Gallenwegsbereich. Für die Wirkung sind Bitterstoffe verantwortlich, die auch in hoher Konzentration im Absinth enthalten sind. Hält man sich vor Augen, dass die typische Schweizer Rezeptur auch noch Anis, Fenchel, Zitronenmelisse und Eisenkraut enthält, macht dies Absinth eigentlich zu einer ausgesprochen gesunden Sache. Wäre da nicht der hohe Alkoholgehalt und früher die häufig unsaubere Herstellung.

Im 19. Jahrhundert war der Absinth auf dem Höhepunkt seiner Popularität. Damals häuften sich bei den Konsumenten Symptome massiven körperlichen und geistigen Zerfalls bis hin zu Blindheit und Wahnsinn. Als Ursache machte man das Nervengift Thujon aus, das in geringen Mengen im Wermut vorhanden ist – damit auch im Absinth.

Das Schädliche ist der Alkohol

Mittlerweile weiss man, dass die Thujon-Mengen im Absinth dafür viel zu gering ist. Die beobachteten Symptome waren vielmehr dem Alkohol geschuldet: Zum einen der hohen Konzentration von bis zu 90 Prozent, zum anderen dem generell übermässigen Alkoholkonsum während der Industrialisierung. Und dann wurde bei der Herstellung der «Fée verte» auch oft genug geschlampt und minderwertiger Alkohol mit gesundheitsschädlichen Fuselölen verwendet.

1908 wurde eine Volksinitiative für ein Absinth-Verbot auf Verfassungsebene entgegen der Empfehlung des Bundesrats angenommen. Das rückblickend vor allem politisch motivierte Verbot trat am 7. Oktober 1910 in Kraft und wurde erst am 1. März 2005 aufgehoben. Die «grüne Fee» kann seither wieder legal genossen werden – idealerweise ebenso massvoll wie andere alkoholische Getränke auch.

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