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Ein Stempel soll lebensrettende Massnahmen verhindern
Aus Puls vom 11.02.2013.
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Ein Stempel für das Recht auf Sterben

«NO CPR» steht für «keine Cardio-Pulmonale Reanimation» – keine Beatmung oder Herzmassage im Notfall. In Zukunft werden sich immer mehr Rettungssanitäter mit dieser «Willensäusserung per Stempel» auseinandersetzen müssen.

«No CPR» ist auf den Oberkörper des Herzinfarktpatienten aufgestempelt: Der Betroffene möchte bei einem Herzstillstand nicht wiederbelebt werden. Eine klare Ansage und für die Retter ein Hinweis, dass eine schriftliche Patientenverfügung in Form einer Karte existiert.

«Keine Zeit, zu suchen»

In der Praxis löst der Stempel jedoch eine heftige Debatte aus, so Dr. Stefan Müller, Chefarzt von Schutz & Rettung der Stadt Zürich. Zwar regelt das seit Anfang Jahr geltende neue Erwachsenen-Schutzrecht die Handhabung der Patientenverfügung eindeutig. Aber im akuten Rettungseinsatz, wo Sekunden über Erfolg und Misserfolg von lebensrettenden Massnahmen entscheiden, sei es schwierig, dass auf Kosten wertvoller Zeit erst einmal nach einer gültigen Patientenverfügung gesucht werden soll, bevor Wiederbelebungsmassnahmen eingeleitet werden. Das sieht auch der Interverband für Rettungswesen (IVR), die Dachorganisation der medizinischen Rettungskräfte, so.

«Zeitnot nicht als Ausrede vorschieben»

Für den Onkologen Dr. Geoffry Delmore vom Kantonsspital Frauenfeld darf die Zeitnot trotzdem nicht als Rechtfertigungsgrund missbraucht werden, eine Reanimation trotz klaren und unbestreitbaren gegenteiligen Willensäusserungen einzuleiten. Der Verfechter dieser Art der Patientenverfügung kämpft schon lange mit der Initiative «NO CPR» für die Anerkennung des 141 Franken teuren Stempels, den bisher fast 10'000 Schweizerinnen und Schweizer bestellt haben.

Als wichtigen Grund für die Verweigerung einer Wiederbelebungsmassnahme führt er die hohen Risiken für Folgeschäden und Behinderungen an, die vor allem für bereits schwer kranke Menschen bestehen, so der Onkologe weiter. Und gerade für diese Patientengruppe sei der Stempel in erster Linie gedacht. Er solle aber nie ohne vorherige Absprache mit einem Arzt oder Psychologen verwendet werden, so Delmore weiter.

Im Zweifel für die Wiederbelebung

Dr. Stefan Müller wird sich jedenfalls an die Empfehlung des Interverbands für Rettungswesen (IVR) halten: «Den Herzstempel grundsätzlich anerkennen, allerdings nur, wenn der Betroffene nebst dem Stempel auf der Brust auch die dazugehörende Karte als Bestätigung bei sich hat. Da ein Retter aber nicht minutenlang nach dieser Karte suchen kann, werden die Retter im Zweifel weiter mit der Reanimation zu beginnen. Wird im Lauf der Rettung die Karte gefunden oder sind Angehörige am Notfallort, die Auskunft geben könnten, dann kann man die Reanimation immer noch einstellen.»

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