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Homeoffice wegen Corona «Habe ich im Homeoffice Anrecht auf Entschädigungen?»

Andrea Aegerter, Dieter Kissling und Roger Rudolph haben Ihre Fragen im «Puls»-Chat beantwortet.

Fachpersonen im «Puls»-Chat

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Andrea Aegerter

Physiotherapeutin

Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

Dr. Dieter Kissling

Facharzt FMH für Allgemeine Innere Medizin und Arbeitsmedizin

Gesundheitszentrum Baden

Prof. Roger Rudolph

Jurist und Professor für Arbeitsrecht

Universität Zürich

Die folgenden Informationen und Aussagen entsprechen dem Wissensstand während der Durchführung des Live-Chats. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie auf srf.ch/coronavirus und in der SRF News App

Chatprotokoll

Wie kann man am effizientesten zuhause arbeiten?

Dieter Kissling: verhalten Sie sich wie wenn Sie zur Arbeit gehen würden. Machen Sie die gleichen Morgenrituale wie sonst und anstatt an die Arbeit zu fahren, setzen Sie sich an die Arbeit. Machen Sie stündlich Kurzpausen (5 Minuten) und halten Sie eine Mittagspause ein. Versuchen Sie ungestört zu arbeiten. Planen Sie Gespräche per Telefon oder Videokonferenz mit Teammitgliedern und Vorgesetzten ein, um den sozialen Kontakt mit dem Team nicht zu verlieren. Halten Sie die Arbeitszeiten ein, wie wenn Sie im Büro wären.

Guten Tag, ich bin Risikopatientin und habe auch ein Arztzeugnis damit ich Homeoffice machen kann. Nun will aber mein Arbeitgeber dass ich per sofort wieder ins Büro komme. Was kann ich dagegen tun und ist das zulässig?

Roger Rudolph: Nach der sogenannten Covid 2-Verordnung können Sie als besonders gefährdete Person die Arbeit im Betrieb ablehnen, wenn Sie die Ansteckungsgefahr aus besonderen Gründen als zu hoch erachten. Sie müssen sich das allerdings vom Arzt bestätigen lassen.

Ich bin 1-2mal die Woche im Homeoffice und 1-2mal im Büro. Ich muss Zuhause auch zwischendurch etwas Drucken, wass nicht bis zum nächsten Bürotag warten kann. Wird mir etwas an eine Druckerpatrone bezahlt oder eher nicht?

Roger Rudolph: Sie haben Anspruch darauf, dass Ihnen die Druckkosten ersetzt werden, die für berufliche Verrichtungen anfallen, nicht aber jene für das private Drucken. Das führt in der Praxis zu einem Problem, weil man streng genommen genau Buchhaltung führen müsste, wie oft für welchen Zweck gedruckt wird. Am besten suchen Sie mit Ihrer Arbeitgeberin eine faire Pauschallösung, z.B. eine anteilmässe Kostenübernahme.

Ich bin in leitender Stellung als Teamleiter in einem Spital. Dabei werde ich öfters von Mitarbeitern in meiner Freizeit konsultiert. Ist es zulässig, dass ich diese Zeit (manchmal 5 Min. manchmal 15 Minuten) als Arbeitszeit im Homeoffice aufschreibe?

Roger Rudolph: Grundsätzlich ja. Bei Personen in leitender Stellung sind aber oft Mehrarbeiten mit dem Lohn abgegolten. In diesem Fall werden die Mehrstunden nicht zusätzlich vergütet.

Guten Abend Herr Dr. Rudolph, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe bereits als Risikopatientin ein ärztliches Attest gemäss Covid 2-Verordnung meinem Arbeitgeber abgegeben. Nun will er aber trotzdem dass ich im Büro erscheine. Benötige ich nochmals eine Bescheinigung?

Roger Rudolph: Nein, Sie brauchen kein zweites Attest. Wichtig ist aber, dass sich das Attest zu den besonderen Gründen äussert bzw. diese bestätigt.

Sehr geehrtes Team wieviel Mittagspause ist vorgeschrieben oder ratsam? Danke u viele Grüsse

Dieter Kissling: Die Dauer der Mittagspause ist gesetzlich geregelt. Bei mehr als 5.5 Stunden Arbeit pro Tag haben Sie Anspruch auf 15 Minuten Pause. Bei mehr als 7 Stunden pro Tag beträgt der Anspruch 30 Minuten. Bei mehr als 9 Stunden pro Tag beträgt das Minimum eine Stunde (diese kann aufgeteilt werden).

Ich bezahle monatlich CHF 100 für meinen Parkplatz im Geschäft. Seit dem 13. März wurde von der Firma Home Office angeordnet. Kann ich die monatlichen Parkgebühren zurückfordern?

Roger Rudolph: Das würde ich so sehen, sofern das Homeoffice vom Unternehmen angeordnet wurde und der Parkplatz so für Sie keinen Nutzen mehr hat. Schwieriger könnte es werden, wenn Sie den Parkplatz nicht vom Unternehmen, sondern von einem Dritten gemietet haben.

Guten Abend Herr Dr. Rudolph.Habe ein Arztzeugniss wegen zu hohem Blutdruck bin 62 Jahre Alt und nach Bundesrat muss ich zuhause bleiben. Arbeite im Aussendienst für die Gastronomie im Weinbereich und konnte dadurch schon gar nicht auf Kundschaft. Der Arbeitgeber hat KAB eingereicht. Nun meine Frage muss der Arbeitgeber das Zeugnis akzeptieren und bin dadurch Krank geschrieben und bekomme ich 100% Lohn ? Kurzarbeit seit dem 20.04.

Roger Rudolph: Die Höhe der Lohnfortzahlung bzw. das Verhältnis zur Kurzarbeit müsste näher geprüft werden, auch anhand der vertraglichen Grundlagen. Unter Umständen spielt auch eine Rolle, ob eine Taggeldversicherung besteht und wie deren Bedingungen lauten. Generell gilt, dass Sie dann, wenn Sie als besonders gefährdete Person nach der Covid 2-Verordnung gelten, mit einem Attest der Arbeit fernbleiben können, sofern das Attest die besonderen Gründe bestätigt, wegen denen Sie eine erhöhte Ansteckungsgefahr befürchten.

Guten Abend. Nun arbeite ich seit 8 Wochen im Homeoffic. Habe ich ein anrecht auf Entschädigungen wie zum Beispiel auf die Stromkosten oder auch eine Beteiligung an der Miete? Oder kann ich das bei der Steuererklärung geldent machen? Vielen Dank für ihre Rückmeldungen.

Roger Rudolph: Zur Steuerfrage kann ich nichts sagen. Hingegen haben Sie Anspruch darauf, dass Ihnen das Unternehmen sämtliche beruflichen Kosten ersetzt, die im Homeoffice entstehen. Das kann allerdings zu schwierigen Abgrenzungsfragen führen, denn Strom brauchen Sie ja auch privat und das Zimmer werden Sie in der Regel auch für private Zwecke nutzen. Idealerweise suchen Sie mit dem Unternehmen eine vernünftige, faire Pauschallösung.

Wir hatten im April 8 Tage vom 20-30 April Kurzarbeit kein Homofice arbeite im Aussendienst, für einen 100% Lohn kann ich einen Tag vom Feriensaldo dran geben ?

Roger Rudolph: Sie können das schon deswegen nicht einfach selber so festlegen, weil der Ferienzeitpunkt vom Unternehmen festgesetzt wird. Ich würde auch sonst davon abraten.

Guten Tag Zusammen. Im Rahmen der Corona Homeoffice-Welle überlegen wir unser knapp 30-köpfiges IT-Unternehmen dauerthaft mit Remote-Work zu führen. Dabei könnte das Büro in diverse Meetingräume umgestaltet werden und die AN arbeiten ansonsten alle (60-80%+) von zu Hause. Was müssen wir als Arbeitgeber gesetzlich berücksichtigen? Arbeitsort wäre Stadt Zürich. Mitarbeiter kommen aus allen Kantonen. Bezüglich Steuern, Spesen und Ergonomie?

Roger Rudolph: Das ist ein zu grosses Vorhaben und berührt zu viele rechtliche Fragenbereiche, als dass sich diese seriös auf diesem Weg beurteilen liessen. Dennoch ein Hinweis: Neben Steuern, Spesen & Co. sollte insbesondere auch an die Regelung des Datenschutzes und der IT-Sicherheit gedacht werden.

Guten Abend Herr Dr. Rudolph, was meinen Sie mit besonderen Gründen? Meine Krankheitsgeschichte oder dass ich Homeoffice machen möchte, weil ich Angst vor einer Ansteckung habe? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Roger Rudolph: Das weiss leider niemand so genau: Der Bundesrat hat es so in die Covid 2-Verordnung (Art. 10c Abs. 6) reingeschrieben, ohne aber in seinen Erläuterungen zu erklären, was er damit meint. Das ist unglücklich. Es wurde dazu schon die Meinung vertreten, dass z.B. eine besonders ausgeprägte, vielleicht fast schon krankhafte Angst vor Ansteckung als besonderer Grund gilt.

Danke für die Antwort. Meine Frage darf die Firma für einen 100% Lohn ganze 8 Tage am Feriensaldo abziehen sind das nicht 1 Tag bei vollkurzarbeitszeit . Meiner Meinung fehlt ja nur ein Tag bei 80% 4 Tage = 80% + 1 Tag = 100% Lohn. Muss dazu sagen dass der Arbeitgeber danach fragte dass wir Ferienlagern dran geben können . Danke für die Antwort

Dieter Kissling: Wenn ich Sie richtig verstehe, hat ihr Arbeitgeber zwei Optionen angeboten. 1. Kurzarbeit und 80% Lohn oder 2. Sie nehmen Ferien und erhalten 100% Lohn. Kurzfristig können vom Arbeitgeber Ferien nicht angeordnet werden. Somit hat er Ihnen vermutlich die Wahl offen gelassen, ob Sie bei vollem Lohn Ferien beziehen möchten oder ob Sie bei reduziertem Lohn in die Kurzarbeit gehen. Somit haben Sie die Wahl.

Mein Aebeitgeber wünscht, dass mit zwei Bildschirmen gearbeitet wird. Ich möchte lieber nur einen. Ich muss mich so immer zum linken oder zum rechten Bildschirm abdrehen und habe das Gefühl, mein Nacken leidet dadurch. Ein Blatr genau vor die Nase zu nehmen ist nicht möglich, denn da ist die Kante der beiden Bildschirme. Gibt es dazu Empfehlungen?

Andrea Aegerter: Die Antwort auf diese Frage hängt stark von der Verwendung der Bildschirme ab. Falls Sie beide Bildschirme gleich häufig brauchen, dann empfehle ich Ihnen, die Bildschirmkante in der Mitte zu positionieren. Falls Sie einen Bildschirm deutlich häufiger nutzen, dann positionieren Sie diesen in der Mitte und den anderen seitlich dazu. Diese Anpassung führt dazu, dass Sie den Kopf weniger abdrehen müssen, was Beschwerden reduzieren kann.

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