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Skandal um künstliche Hüftgelenke
Aus 10 vor 10 vom 28.03.2013.
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Hüftprothesen von Depuy: Jetzt kommen die Klagen

2010 hat die Firma Depuy Synthes eine ihrer Hüftprothesen vom Markt genommen. Patienten, die mit der Prothese Probleme hatten, können sich vielleicht bald über Schadenersatz freuen: Ein Berner Anwalt will Depuy vor Gericht ziehen.

Düstere Zeiten für Depuy Synthes: Die Tochterfirma des amerikanischen Konzerns Johnson & Johnson musste 2010 eine ihrer Hüftprothesen vom Typ ASR vom Markt nehmen.

Die Prothese hatte bei zahlreichen Patienten zu einer sogenannten Metallose geführt. Dabei lösten sich Metallteilchen von der Prothese und verursachten im Körper teils schwere Entzündungen. Die Prothesen mussten in schmerzhaften Operationen ersetzt werden. Viele der Opfer leiden noch heute unter den Folgen.

Erfolgreiche Klage in den USA

Laut neuesten Berechnungen war fast jede dritte Prothese der Reihe ASR fehlerhaft. Allein in der Schweiz gibt es laut Schätzungen etwa 300 bis 400 Opfer. Weltweit sind es etwa 30‘000.

Anfang März war in den USA ein erster Kläger gegen Johnson & Johnson und Depuy vor Gericht erfolgreich: Der Patient erhielt 8,3 Millionen Dollar Schadensersatz zugesprochen.

Der Berner Anwalt Stephan Kinzl sah bisher kaum eine Möglichkeit, gegen den Grosskonzern gerichtlich vorzugehen. Nun wittert er eine Chance.

«Im Prozess in Amerika wurden interne Dokumente von Depuy publiziert. Anhand dieser Dokumente können wir beweisen, dass Depuy schon Jahre vor dem Recall wusste, dass die Prothese Probleme bereitet», erklärt der Anwalt.

Laut Kinzl wusste der Konzern bereits drei Jahre zuvor, wie gefährlich die Prothese ist. Anstatt den Verkauf zu stoppen, habe man Geheimhaltung beschlossen und stattdessen den Verkauft sogar noch angekurbelt, sagt der Anwalt.

Aufruf an Patienten von ASR-Prothesen

Stephan Kinzl, der in der Schweiz mehrere ASR-Opfer vertritt, will jetzt mit diesen Belegen gegen Depuy vor Gericht ziehen.

Margrit Kessler vom Schweizer Patientenschutz ruft derweil alle Schweizer Patienten mit ASR-Prothesen von Depuy auf, sich zu melden. Das Schweizer Gesetz sehe eine Verjährungsfrist von drei Jahren vor. Da die besagte ASR-Prothese 2010 vom Markt genommen wurde, kann die Verjährung der Ansprüche bereits ab August 2013 eintreten.

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