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E-Zigarette - gesundheitlich unbedenklich?
Aus Puls vom 29.11.2010.
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E-Zigarette – gesundheitlich unbedenklich?

Elektronische Zigaretten sind im Trend und in der Schweiz neu direkt am Kiosk erhältlich. Die täuschend echten Inhalationsgeräte qualmen nicht und schmecken je nach Filterpatrone nach Menthol, Gummibärchen oder Nikotin.

Elektronische Zigaretten – ein so genanntes Nischenprodukt – gibt es erst seit rund vier Jahren auf dem Markt. Die meisten künstlichen Zigaretten stammen aus China und werden vor allem übers Internet angeboten. Hinweise auf eine Qualitätskontrolle oder Informationen über mögliche gesundheitliche Nebeneffekte sucht man meistens vergebens. Bis heute gibt es noch keine umfassenden wissenschaftlichen Studien über gesundheitliche Risiken, vor allem der nikotinhaltigen E-Zigaretten.

Seit Mitte November kann man in der Schweiz neu die nikotinfreie E-Zigarette «SuperSmoker Zero» in einzelnen Valora-Kiosken direkt kaufen. Vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Gebrauchsgegenstand evaluiert, hat das Kioskunternehmen die künstliche Zigarette mit dem Slogan «SuperSmoker-Zigarette für problemloses Rauchen überall und jederzeit» lanciert. Der elektronische Glimmstängel brennt nicht und soll deshalb auch in rauchfreien Zonen gepafft werden dürfen. Elektronisch gesteuert produziert er Wasserdampf, der inhaliert und wieder ausgepustet wird. Der Wasserdampf riecht – je nach Wahl – nach «Tabak», «Menthol» oder «Energy». Dampf und Geruch sollen sich innert kürzester Zeit verflüchtigen.

Nur mit nikotinfreien Aromakartuschen bestückt, erscheint die künstliche Zigarette mit dem Werbeslogan «A joy for life» als gesundheitlich unbedenkliches Lifestyle-Accessoire für zukünftige Nichtraucher. In der Schweiz ist nur die nikotinfreie Version der «Superzigarette» zugelassen, und die im Internet zwar angebotenen Nikotinkartuschen werden nicht in die Schweiz geliefert. Auf Umwegen oder bei anderen Marken sind jedoch Kartuschen in verschiedenen Ausführungen, mit unterschiedlicher Nikotinkonzentrationen und Geschmacksrichtung erhältlich. Ein Depot soll ungefähr zwei Schachteln Zigaretten entsprechen.

Ausweg aus dem Rauchverbot?

Das Timing der Markteinführung könnte kaum besser sein: Seit Mai 2010 gilt in der ganzen Schweiz das Rauchverbot. Damit präsentiert der Vertreiber Zeril mit seinem Produkt einen scheinbar einfachen Ausweg für Raucher.

Doch auch Online-Händler bieten elektronische Zigaretten, Zigarren und Pfeifen, so genannten E-Dampfer als die Lösung an – grossspurige Versprechen inklusive: gesundes Rauchen an jedem Ort, im Büro, im Flugzeug, friedlich Seite an Seite mit Nichtrauchern. Der Schlüssel zum Frieden liegt demnach im Dampf. Passivrauchen gehört der Vergangenheit an.

Dampf statt Rauch

Bei normalen Zigaretten verbrennt Tabak. Bei E-Zigaretten verdampfen dagegen flüssiges Nikotin und/oder Aromastoffe. Sie sehen einer herkömmlichen Zigarette relativ ähnlich und bestehen aus einem per Strom- oder USB-Adapter aufladbaren Gerät samt austauschbaren oder nachfüllbaren Kartuschen, die Nikotin und/oder Aromastoffe enthalten.

Durch Ziehen an der «Zigarette» wird die Steuerungselektronik aktiviert: Die Inhaltsstoffe der Kartuschen werden zerstäubt oder erhitzt und können anschliessend inhaliert werden. Ein blaues LED an der Spitze zeigt die Aktivität an und soll auch gleich den Unterschied zu herkömmlichen Zigaretten markieren. Ob in der E-Zigarette eine nikotinfreie Kartusche steckt oder nicht, ist jedoch nicht ersichtlich.

Da kein Tabak verbrannt werde, entstehen laut Anbieter auch keine schädlichen Stoffe. Wie weit dies insbesondere für die nikotinhaltige Version gilt und welche Stoffe tatsächlich im produzierten Dampf enthalten sind, ist unklar. Das BAG rät jedenfalls grundsätzlich zur Vorsicht im Umgang mit E-Zigaretten.

Tabakprodukt oder Arzneimittel?

Gilt das schweizweite Rauchverbot nun auch für die Hightech-Zigarette, oder darf sie beispielsweise in Zügen oder Restaurants konsumiert werden? «Das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen bezieht sich nicht explizit auf den Konsum von E-Zigaretten, sondern besagt, dass Räume, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, rauchfrei sein müssen», erklärt das BAG. Die E-Zigarette befindet sich somit in einer rechtlichen Nische. Um sie im Rahmen des Nichtraucherschutzgesetzes in öffentlichen Räumen verbieten zu können, müsste sie als Tabakprodukt eingestuft werden. Was angesichts des nicht vorhandenen Tabaks schwierig ist. Daher dürfte sich ein «Dampfverbot» nicht leicht umsetzen lassen.

Wenn sie kein Tabakprodukt ist, was ist die E-Zigarette dann? Viele Anbieter werben damit, dass sie sich besser noch als Nikotinpflaster und -kaugummi zur Rauchentwöhnung eigne – sogar die Weltgesundheitsorganisation WHO empfehle sie. Abgesehen davon, dass die WHO diese Aussage dementiert hat, müsste die E-Zigarette in diesem Fall als nikotinhaltiges Entwöhnungsmittel und somit als Arznei eingestuft werden. Sie würde also der Arzneimittelverordnung unterliegen. Was wiederum bedeuten würde, dass sowohl ihre Wirksamkeit als auch ihre Unbedenklichkeit nachgewiesen werden müsste.

Es gibt noch viele Fragezeichen

Zentral für künftige Massnahmen sind Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen speziell von nikotinhaltigen E-Zigaretten, die im Moment noch fehlen. Mit anderen Worten: Noch ist nicht klar, wie der Umgang mit elektronischen Zigaretten in der Schweiz gehandhabt und geregelt werden soll. Man wartet zukünftige Empfehlungen der Gesundheitsbehörden ab. Ob dies überhaupt notwendig wird, muss sich noch weisen. Elektronische Zigaretten seien bisher vielerorts noch kein Thema bei Kundenreaktionen gewesen, sagt zum Beispiel die SBB. So liegt es bis auf weiteres in der Eigenverantwortung der Konsumenten, sich über mögliche gesundheitliche Risiken zum Beispiel in Foren oder Chatrooms auszutauschen.

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