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Zweitmeinung – wann ist sie sinnvoll?
Aus Puls vom 05.03.2018.
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Unnötige Eingriffe Vertrauen ist gut – Zweitmeinung ist besser

Soll ich operieren und wenn ja, muss es sofort sein? Therapievorschläge eines Arztes können verunsichern – da kann eine ärztliche Zweitmeinung sinnvoll sein. Doch wie finde ich diese und wer bezahlt sie? Klar ist: Zuerst mit der eigenen Krankenkasse die Situation klären.

Der Gang zum Arzt ist häufig kein Spaziergang: Nach der Arztwahl, der Terminvereinbarung und der Konsultation stellen sich häufig auch Zweifel über den Nutzen der vorgeschlagenen Behandlung ein. Vor allem, wenn man weiss, dass nicht alle durchgeführten Operationen zwingend nötig sind.

Die Schweizer Patientenorganisation SPO schätzt sogar, dass jede dritte Operation unnötig ist. Grund: In der Medizin gibt es fast immer mehrere Behandlungsmöglichkeiten, doch Ärzte schlagen oft den Weg vor, den sie selber auch anbieten. Als Patient verliert man da schnell den Überblick. Wenn nach dem Aufklärungsgespräch Zweifel herrschen, sollte der Patient nicht zögern und sich an einen weiteren Arzt wenden.

Unter einer ärztlichen Zweitmeinung versteht man die zweite, unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Erstbefundes durch einen zweiten Arzt. Die zweite Einschätzung kann sich dabei auf eine Krankheit oder eine Behandlungsmassnahme beziehen. Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung kann zur Vermeidung einer Fehldiagnose führen oder dem Patienten durch das Ausräumen von Zweifeln an einem Befund einfach nur ein besseres Gefühl verschaffen. Vier Augen sehen manchmal mehr als zwei.

Die wichtigsten Punkte zur Zweitmeinung:

  • Zeit nehmen: Viele Behandlungen sind planbar und müssen nicht schnellstmöglich durchgeführt werden. Eine Nacht Überdenkzeit liegt fast immer drin.
  • Abklären, ob die Kasse die Zweitmeinung übernimmt, denn sie ist grundsätzlich keine KVG-Pflichtleistung
  • Empfohlen bei schwerem, risikobehaftetem Eingriff und wenn man ein «schlechtes Gefühl» hat
  • Ausgeschlossen meist bei kosmetischen Eingriffen
  • Arzt ist verpflichtet, Einblick in die Krankenakten zu ermöglichen, alle Unterlagen wie Röntgenbild, MRI, Diagnoseberichte gehören dem Patienten.
  • Zweitmeinungsarzt sollte neutral sein, nur seine Meinung sagen, jedoch die Behandlung/Therapie nicht selber durchführen
  • Zweitmeinung einholen ist ein normaler Vorgang, bedeutet keinen Vertrauensbruch
  • Keine doppelten Untersuchungen machen lassen, die unnötige Kosten verursachen (Bsp. Röntgenbilder nicht nochmals machen lassen)

Das Thema mit dem Geld

Zwar darf jede Person sich eine ärztliche Zweitmeinung einholen, diese ist jedoch grundsätzlich keine KVG-Pflichtleistung. Vielmehr ist in Art. 56 Abs. 5 KVG festgehalten, dass diagnostische Massnahmen nicht unnötig wiederholt werden dürfen.

Jedoch haben viele Krankenkassen Interesse an einer Zweitmeinung, denn es zeigt sich, dass gut 30 Prozent der Zweitmeinungsärzte eine andere Behandlung vorschlagen als der erste Arzt. Bei diesen empfehlen fast die Hälfte der Ärzte keine Operation. Zu diesem Schluss kommt die Plattform meinezweitmeinung.ch. Dies spart Kosten. Auch wenn es aus der Schweiz keine grosse Datenlage zur Zweitmeinung gibt, ist für alle klar: Neutrale Zweitmeinungen sind Kostensenker.

Der Kassenverband Santésuisse empfiehlt den Patienten, sich vor dem Einholen einer Zweitmeinung bei der Krankenkasse zu ­erkundigen, ob diese die Kosten übernimmt. Viele Krankenkassen vermitteln direkt einen Zweitmeinungsarzt oder arbeiten mit Zweitmeinungsportalen zusammen. Wer mit dem Entscheid der eigenen Krankenkasse nicht einverstanden ist, kann sich an die Ombudsstelle der Krankenversicherung wenden.

Wo finde ich eine/n Arzt/Ärztin für eine Zweitmeinung?

Einige Spitäler bieten vor allem Zweitmeinung bei Krebserkrankungen an, hier eine unvollständige Liste:

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