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Dashcams: Macht es Sinn, den Verkehr zu filmen?

Dashcams sind kleine Videokameras, die im Auto montiert werden, um während der Fahrt das Verkehrsgeschehen zu filmen. Sie sollen bei einem Unfall die Unschuld des Fahrers beweisen. Auf den ersten Blick eine gute Sache. Allerdings haben Dashcams rechtlich gesehen so ihre Tücken.

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Probleme mit dem Datenschutz

  • Damit die Dashcam einen Unfall aufnehmen kann, muss sie während der Fahrt permanent eingeschaltet sein. Sie filmt also laufend Personen und Autonummern.
  • Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte kritisiert dies: Das verstosse gegen das Persönlichkeitsrecht. Denn wer gefilmt wird, muss zuerst sein Einverständnis geben.
  • Theoretisch könnte also zum Beispiel die Frau auf dem Trottoir Anzeige erstatten, weil sie nicht gefragt wurde, ob sie gefilmt werden darf oder nicht.
  • Es gibt auf der Gegenseite aber auch Juristen, die darin kein Problem sehen und eine Verwendung vor Gericht befürworten.

Als Beweismittel oft nicht akzeptiert

  • In der Schweiz ist die Verwendung von Dashcams nicht gesetzlich geregelt.
  • Es liegt am jeweiligen Richter, zu entscheiden, ob solche Aufnahmen als Beweismittel zugelassen werden oder nicht.
  • Dashcam-Aufnahmen wurde bereits zugelassen, allerdings handelte es sich dabei meist um schwere Unfälle mit Schwerverletzten oder gar Toten. Bei Bagatellfällen sind die Chancen klein.
  • Die Polizei kann Dashcam-Videos beschlagnahmen. Daher muss man sich bewusst sein: Sie beweisen nicht nur die Unschuld, sondern allenfalls auch die Schuld. Dies allerdings nur, wenn der Richter einer Verwendung zustimmt.

Falsche Montage führt zu hohen Bussen

  • Die Dashcam darf die Sicht des Fahrers oder der Fahrerin nicht beeinträchtigen. Sie muss daher ganz am Rand der Windschutz- oder Heckscheibe montiert werden.
  • Ist dies nicht der Fall drohen hohe Bussen, in gewissen Kantonen sogar Ausweisentzug.
  • Ebenfalls gebüsst werden Fahrer, die während der Fahrt die Kamera bedienen. Die Aufmerksamkeit muss stets auf den Verkehr gerichtet sein.

Tipps für Dashcam-Nutzer

  • Stellen Sie keine Dashcam-Videos ins Internet. Vor allem nicht, wenn darauf Personen oder Autonummern erkennbar sind.
  • Um rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten die Aufnahmen laufend gelöscht werden. Speichern sollte man nur Frequenzen, die für die Aufklärung eines Unfalls relevant sein könnten.
  • Für die Verkehrssicherheit ist ausschliesslich die Polizei zuständig. Übergeben Sie ihr Videos wirklich nur, wenn sie für eine Untersuchung relevant sein könnten. Aufnahmen von Verkehrssündern (nahes Auffahren, rechts überholen etc.) finden keine Verwendung.
  • Achten Sie auf eine verkehrsgerechte Montage.

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