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Handle ich beim Downloaden legal oder illegal?

Sie bedienen sich gerne am umfangreichen All-You-Can-Eat-Medienbuffet im Internet und laden fleissig Filme, Serien, Musik oder Bücher herunter? Ist das überhaupt erlaubt?

Download

Der Eigengebrauch ist unbedenklich

Werke dürfen zum Eigengebrauch verwendet werden. Als Eigengebrauch gilt nach Artikel 19 des Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte:

  • jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde;
  • jede Werkverwendung der Lehrperson für den Unterricht in der Klasse;
  • das Vervielfältigen von Werkexemplaren in Betrieben, öffentlichen Verwaltungen, Instituten, Kommissionen und ähnlichen Einrichtungen für die interne Information oder Dokumentation.

Inhalte, die kostenlos sind, dürfen auch kopiert werden zum Beispiel auf einen USB-Stick, bei kostenpflichtigen Inhalten definieren die allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Anbieters, ob und wie viele Kopien eines Downloads gemacht werden dürfen.

Vorsicht bei Computerprogrammen

  • Computerprogramme dürfen nicht heruntergeladen werden, auch nicht für privaten Gebrauch. Unter Computerprogramme fallen auch Computer-oder Konsolenspiele
  • In Tauschbörsen Inhalte herunterzuladen ist legal für den privaten Gebrauch. Der Haken: Filesharing-Programme laden in der Regel Dateien hoch, die bereits heruntergeladen wurden. Uploads von Inhalten sind verboten. Wer Filesharing betreibt, kann sich also schnell und unter Umständen unbewusst rechtswidrig verhalten.

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