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Bei Uneinigkeiten lohnt es sich, beim jeweiligen Branchenverband anzurufen.
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Handwerker-Rechnungen: So vermeiden Sie böse Überraschungen

Das Verhältnis zwischen Handwerker und Kunde ist manchmal ganz schön angespannt. Vor allem, wenn die Rechnung plötzlich viel höher ist, als der Kostenvoranschlag. Was kann man als Kunde tun?

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Offerten mit Fixpreis

  • In einer solchen Offerte wird ein genauer Preis vereinbart.
  • Dieser Preis ist verbindlich. Verlangt der Handwerker anschliessend mehr, muss nur der vereinbarte (Offert-)Preis bezahlt werden.
  • Die Ausnahme: Wenn ausserordentliche Umstände auftauchen, wenn der Handwerker also auf Probleme stösst, die er nicht vorhersehen konnte. Hier ist jedoch wichtig, dass der Handwerker seinen Kunden informiert, sobald er solche Umstände feststellt. Der Kunde entscheidet dann, ob er die Arbeit weiter ausgeführt haben will.
  • Offerten mit Pauschalpreis: Vereinbaren Sie mit dem Handwerker einen Pauschalpreis, ist dieser nach getaner Arbeit fällig, auch wenn der Handwerker weniger Aufwand hatte. Ein weiterer Nachteil: Da die Offerte keine Details enthält, können Sie auch nicht sicherstellen, dass keine unnötigen Arbeiten aufgeführt sind.

Offerten mit ungefähren Preisangaben

  • Hier kann die Rechnung höher ausfallen. Allerdings sind dem Handwerker Grenzen gesetzt.
  • Es gilt die Faustregel, dass die Rechnung höchstens 10 oder 15 Prozent (je nach Branche) höher liegen darf.

Allgemeine Tipps:

  • Verlangen Sie immer eine schriftliche Offerte, damit Sie etwas in der Hand haben.
  • Holen Sie wenn möglich immer mehrere Angebote ein, damit Sie vergleichen können.
  • Je detaillierter die Offerte, desto besser. Studieren Sie die Angebote genau. Sind alle Arbeiten aufgeführt, alles Material berücksichtigt? Ist der Anfahrtsweg mit eingerechnet?
  • Fällt die Rechnung höher aus als die Offerte, suchen Sie das Gespräch mit dem Handwerker. Ist eine Einigung nicht möglich, sollten Sie den zuständigen Branchenverband einschalten. Dieser hilft, zwischen zwei Parteien zu schlichten.
  • Reagieren Sie bereits, wenn der Handwerker Ihnen den Arbeitsrapport zum Unterschreiben vorlegt: Fallen Ihnen Unstimmigkeiten auf, unterschreiben Sie nicht, denn das gilt als Zustimmung. Vermerken Sie auf dem Rapport, mit welchen Punkten Sie nicht einverstanden sind.

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