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Homeoffice: Tipps für das Büro zuhause

Dank der Digitalisierung lassen sich heute viele Bürojobs von zuhause aus erledigen, im Homeoffice. Wenn es funktioniert, ist es ein Gewinn für alle: Der Chef spart Raumkosten, hat zufriedenere Mitarbeiter und die Angestellten sparen sich den Arbeitsweg.

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Klar, bevor man mit dem Chef überhaupt über Homeoffice diskutieren kann, stellt sich zuallererst die Frage, ob der Job überhaupt geeignet dafür ist. Ist er das, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

Es braucht:

  • Ein geeignetes Zimmer zuhause
  • Die entsprechende Ausrüstung wie Computer mit Zubehör
  • Zugriff auf die Computerprogramme des Arbeitgebers
  • Ein guter Datenschutz
  • Klare Regeln bzw. Abmachungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Nicht zuletzt braucht es auch gegenseitiges Vertrauen, Eigenverantwortung und Disziplin

Der Chef hat das letzte Wort

  • Sind auch alle Voraussetzungen für ein Homeoffice da, wenn der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin damit nicht einverstanden ist, stehen die Chancen schlecht.
  • Zwei Ausnahmen: Wenn die Firma keinen vernünftigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann, steht dem Homeoffice nichts im Weg. Ausserdem: 2018 gab das Bundesgericht einer Angestellten Recht, die auf Homeoffice bestand, weil sie mit der Arbeit im Grossraumbüro nicht zurecht kam. In einem solchen Fall braucht es aber zwingend ein Arztzeugnis.

Ein spezieller Arbeitsvertrag ist ein Muss

Darin sollte mindestens geregelt sein:

  • Eine genaue Beschreibung der Arbeit zuhause
  • Pensum (100 Prozent ist nicht zu empfehlen, da der Mitarbeitende sonst zu wenig involviert ist in Entscheidungen und Vorgänge in der Firma. Nicht zuletzt sind die sozialen Kontakte wichtig.)
  • Am besten legen Sie fixe Tage für die Arbeit im Homeoffice fest. So können die Firma und Sie besser planen.
  • Arbeitszeitkontrolle
  • Der Vertrag sollte zudem eine genaue Inventarliste enthalten (wer stellt was zur Verfügung)
  • Genaue Regelung für Entschädigungen

Entschädigungen

  • Laut Arbeitsrecht muss der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin grundsätzlich alles Nötige zur Verfügung stellen, damit die Arbeit erledigt werden kann. Das gilt auch fürs Homeoffice.
  • Im Vertrag kann aber vereinbart werden, dass der Angestellte seinen eigenen Computer nutzt. Dann sollte aber auch vermerkt werden, dass er dafür eine Entschädigung bekommt.
  • Ist es im Vertrag nicht anders geregelt, zahlt die Firma zudem für die Raumnutzung, Strom, Heizung, Internetzugang etc.

Steuerabzüge für Homeoffice

  • Bekommt man vom Arbeitgeber eine Entschädigung für das Bürozimmer, kann man dieses nicht zusätzlich an den Steuern abziehen.
  • Bezahlt der Arbeitgeber nichts, besteht die Möglichkeit. Allerdings stellt das Steueramt strenge Bedingungen: Die Arbeit zu Hause muss ein einen wesentlichen Teil des Gesamtpensums ausmachen (häufig mindestens 40 Prozent), die Arbeit im Büro muss unzumutbar sein und es braucht einen speziellen Raum, der ausschliesslich als Büro dient.
  • Macht man in der Steuererklärung diesen Abzug, fällt automatisch die Berufsauslagepauschale weg.
  • Dafür kann der Homeoffice-Nutzer aber die sonstigen Berufsauslagen für Geräte, Nebenkosten etc. abziehen.

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