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Nebenkosten-Abrechnung: So vermeiden Sie Ärger

Bald flattert sie wieder ins Haus: Die Nebenkosten-Abrechnung. Wer Pech hat, muss zünftig nachzahlen. Doch was darf der Vermieter verrechnen? Und wie weiss ich, ob die Rechnung korrekt ist? Im Ratgeber gibt es ein paar Tipps dazu.

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Nebenkosten-Abrechnungen können ganz schön kompliziert und unübersichtlich sein.

Trotzdem gibt es ein paar Punkte, auf die Sie achten können:

  • Vergleichen Sie die in der Abrechnung aufgeführten Posten mit Ihrem Mietvertrag. Denn: Der Vermieter darf nur Nebenkosten verrechnen, die auch explizit im Mietvertrag aufgeführt sind.
  • Nicht alle Kosten gehen als Nebenkosten durch. Zum Beispiel darf der Vermieter Reparaturkosten für die Heizung nicht auf die Mieter überwälzen. Zwar ist es nicht immer einfach, die Kosten zu unterscheiden. Als Faustregel gilt jedoch: Kosten, die anfallen, auch wenn die Wohnung leer steht, gehören nicht in die Nebenkosten-Abrechnung. Dazu gehören Reparaturkosten, Steuern oder Versicherungsprämien. Mieter müssen nur Kosten akzeptieren, die direkt mit dem Gebrauch der Wohnung zusammenhängen. Typische Beispiele sind Wasser, Strom, Heizöl und Hausabwartkosten.
  • Der Verteilschlüssel (Aufteilung der Nebenkosten unter den einzelnen Mietern) muss einfach und verständlich sein. In neuern Gebäuden wird individuell abgerechnet, ansonsten wird meist nach Wohnfläche (Quadratmeter) abgerechnet. Hier gilt zu beachten: Der Vermieter darf diesen Schlüssel nicht stillschweigend ändern. Er muss dies mit einem offiziellen Formular anmelden.
  • Versteht man die Nebenkosten-Abrechnung nicht oder ist man mit einem Punkt nicht einverstanden, gilt es den Vermieter innerhalb eines Jahres zu kontaktieren. Er hat die Pflicht, den Verteilschlüssel zu erklären und Rechnungen und Belege an den Mieter auszuhändigen.
  • Streitereien um Nebenkosten können komplex sein. Finden Mieter und Vermieter keine Einigung, empfiehlt es sich auf jeden Fall einen Profi zu Rate zu ziehen. Hilfe bietet zum Beispiel der Mieterverband in Ihrer Region.

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